Hallo,
kann bei der Berechnung des durchschnittlichen Monatsbruttogehalts für die Abfindung auch die finanzielle Abgeltung von nicht genommenem Urlaub mit in die Berechnung einfließen?
Eine Antwort würde mich sehr unterstützen.
Viele Grüße
Berechnung Abfindung
8. Oktober 2021
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Frage vom 8. Oktober 2021 | 10:36
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Abfindung
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#1
Antwort vom 8. Oktober 2021 | 10:40
Von
Status: Unbeschreiblich (38325 Beiträge, 13978x hilfreich)
Es gibt vom Grundsatz her keinen Anspruch auf Abfindung, es sei denn, etwas ist im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Ansonsten ist der Aufhebungsvertrag frei auszuhandeln.
wirdwerden
#2
Antwort vom 8. Oktober 2021 | 10:52
Von
Status: Gelehrter (10631 Beiträge, 4199x hilfreich)
Neben dem von wirdwerden angesprochenen Sachverhalt, KANN das natürlich in die Berechnung mit einfließen, es wäre allerdings SEHR ungewöhnlich, wenn Sonder- und Einmalzahlungen mit einfließen würden.
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