Hallo, eine kurze Frage zu der Berechnung von 12-Stunden-Diensten bei Krankschreibung: Ich war 1 Woche krankgeschrieben, in der ich mit 7 Diensten à 12 Stunden im Dienstplan stand. Es wurden nur 7 Stunden statt 12 abgerechnet, also 7 Tage x 7 Stunden = 49 Stunden.
Begründung war, daß im Arbeitsvertrag 6-Tage-Woche steht bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. 40 / 6 = 6,67 Stunden, aufgerundet 7 Stunden.
Im Arbeitsvertrag steht bei mir eine 6-Tage-Woche bei einer monatlichen Arbeitszeit von 96 Stunden (8 Dienste x 12 Stunden, also etwas mehr als 50%).
Ist das so korrekt vom Arbeitgeber abgerechnet? Danke im Voraus für Rückmeldungen.
Berechnung Arbeitsstunden bei 12-Stunden-Diensten
3. November 2025
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Frage vom 3. November 2025 | 16:24
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 12x hilfreich)
Berechnung Arbeitsstunden bei 12-Stunden-Diensten
#1
Antwort vom 4. November 2025 | 14:22
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 9x hilfreich)
Ihr habt ja offensichtlich einen Dienstplan und wenn du mit 7 Diensten mit jeweils 12 Stunden geplant und genau diese 7 Tage AU warst, müssen die mWn auch 7x 12 Stunden gutgeschrieben werden. AU ist wie gearbeitet in dem Sinn.
Aber mal nebenbei, du hast einen Arbeitsvertrag über 96 Stunden pro Monat und das bei einer 6-Tage-Woche? Das würde 3,69 Std./Tag entsprechen. Selbst wenn dein AG also deine monatlichen Sollstunden auf eine 6-Tage-Woche umlegt, geht die Rechnung, die er gemacht hat, nicht auf.
#2
Antwort vom 4. November 2025 | 16:00
Von
Status: Student (2015 Beiträge, 403x hilfreich)
Wie kannst Du innerhalb einer Woche für 84 Stunden eingeplant gewesen sein?Zitat :Ich war 1 Woche krankgeschrieben, in der ich mit 7 Diensten à 12 Stunden im Dienstplan
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. November 2025 | 16:14
Von
Status: Unbeschreiblich (34226 Beiträge, 17724x hilfreich)
Das ist z. B. im Securitybereich nicht ungewöhnlich - danach 7 Tage frei, und man ist bei einem Durchschnitt von 42 h/Woche.
#4
Antwort vom 5. November 2025 | 01:13
Von
Status: Lehrling (1794 Beiträge, 718x hilfreich)
Zitat :im Arbeitsvertrag steht ... eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden
Vermutlich ist sogar eine nur "durchschnittliche" Wochenarbeitszeit von 40 Stunden vereinbart.
Zitat :im Arbeitsvertrag steht eine 6-Tage-Woche
Es müßte nicht erst vereinbart werden, dass die wöchentliche Arbeitszeit auf 6 Werktage verteilt werden kann - das entspricht dem Gesetz.
Zitat :Ich war 1 Woche krankgeschrieben, in der ich mit 7 Diensten à 12 Stunden im Dienstplan stand.
1. Dann fällt der Anspruch auf Arbeitslohn weg; das Entgeltfortzahlungsgesetz sichert dafür einen ersatzweisen Anspruch: "dem Arbeitnehmer ist das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.", § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz.
---> Arbeitsentgelt für 7 * 12h ( Falls eine stundenweise Entlohnung vereinbart war ).
2. Wenn ein ( wirksam vereinbartes! ) Arbeitszeitkonto geführt wird, wird die Vereinbarung in der Regel vorsehen, dass im Krankheitsfall die ausgefallen dienstplanmäßige Arbeitszeit gutzuschreiben ist ( nicht etwa: "Ein Sechstel der wöchentlichen Arbeitszeit" )
RK
#5
Antwort vom 5. November 2025 | 10:09
Von
Status: Student (2015 Beiträge, 403x hilfreich)
Ja, das ist klar. Aber der TE hat vertraglich nur 96 Stunden im Monat.Zitat :Das ist z. B. im Securitybereich nicht ungewöhnlich - danach 7 Tage frei, und man ist bei einem Durchschnitt von 42 h/Woche.
Zitat :Im Arbeitsvertrag steht bei mir eine 6-Tage-Woche bei einer monatlichen Arbeitszeit von 96 Stunden (8 Dienste x 12 Stunden, also etwas mehr als 50%).
#6
Antwort vom 5. November 2025 | 14:36
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 12x hilfreich)
Zitat :Im Arbeitsvertrag steht bei mir eine 6-Tage-Woche bei einer monatlichen Arbeitszeit von 96 Stunden (8 Dienste x 12 Stunden, also etwas mehr als 50%).
Ich arbeite in der ambulanten Intensivpflege und da sind 12-Stunden-Dienste üblich. Es gibt kaum andere Arbeitszeitmodelle. Man hat dann ca. 14-15 Dienste im Monat und den Rest frei bei einer Vollzeitstelle. Bei 50% dann 7-8 Dienste und den Rest des Monats frei.
#7
Antwort vom 7. November 2025 | 10:31
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 9x hilfreich)
Zitat :Man hat dann ca. 14-15 Dienste im Monat und den Rest frei bei einer Vollzeitstelle. Bei 50% dann 7-8 Dienste und den Rest des Monats frei.
Das entspricht dann aber nicht einer 6-Tage-Woche. Steht in deinem Arbeitsvertrag explizit "6-Tage-Woche"? Wie viel Urlaubsanspruch hast du?
#8
Antwort vom 7. November 2025 | 10:49
Von
Status: Legende (18142 Beiträge, 6066x hilfreich)
Der bisherigen Schilderung nach sind 12 Stunden pro Krankheitstag anzurechnen.
#9
Antwort vom 7. November 2025 | 17:45
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 12x hilfreich)
Zitat :Das entspricht dann aber nicht einer 6-Tage-Woche. Steht in deinem Arbeitsvertrag explizit "6-Tage-Woche"? Wie viel Urlaubsanspruch hast du?
Ja, 6-Tage-Woche steht im Vertrag. Also Urlaubstage werden von Montag-Samstag gerechnet. Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr.
Da ist es aber bei allen Firmen so, bei denen ich gearbeitet habe, daß nicht 12 Stunden pro Tag gerechnet werden, sondern ca. 7 Stunden. Ansonsten hätte man im Vergleich zu Arbeitnehmern mit einem normalen Bürotag ja fast das doppelte an Stunden, die während einem Urlaubstag vergütet werden. Aber ich finde das ziemlich irritierend, daß bei einem Krankheitstag anscheinend dann 12 abgerechnet werden könnten. Da ich bereits gekündigt habe, würde ich das ganze evtl. auch anwaltlich nachprüfen lassen. Mal schauen, ob mein ehemaliger Arbeitgeber einfach sagt, mein Name ist Hase. Ich hatte ihm das schon vor 2 Tagen geschrieben aber keine Reaktion bis jetzt.
-- Editiert von User am 7. November 2025 17:46
#10
Antwort vom 8. November 2025 | 07:14
Von
Status: Legende (19830 Beiträge, 7207x hilfreich)
Zitat :Ansonsten hätte man im Vergleich zu Arbeitnehmern mit einem normalen Bürotag ja fast das doppelte an Stunden, die während einem Urlaubstag vergütet werden.
Diese 'Verrechnung' und Verkoppelung von Urlaubs- und Arbeitsstunden kommt öfter vor und ist dem BUrlG fremd; 1 Urlaubstag ist ein U-Tag, egal, wie viele Arbeitsstunden. Das interessiert allenfalls die Statistiker des AG.
#11
Antwort vom 10. November 2025 | 10:52
Von
Status: Legende (18142 Beiträge, 6066x hilfreich)
Nein, ein Urlaubstag ist ein neutraler Tag.Zitat :Ansonsten hätte man im Vergleich zu Arbeitnehmern mit einem normalen Bürotag ja fast das doppelte an Stunden,
#12
Antwort vom 11. November 2025 | 11:47
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 12x hilfreich)
Zitat :Nein, ein Urlaubstag ist ein neutraler Tag.
Signatur:
Und was bedeutet das in meinem Fall? Das 12 Stunden pro Urlaubstag abzurechnen sind?
Ich mache dabei beispielhaft die Rechnung, wenn jemand 30 Tage Urlaub hat und an einem Arbeitstag normalerweise 8 Stunden arbeitet, würde er für einen Jahresurlaub 240 Stunden abgerechnet bekommen. Ich würde bei 30 Tagen Urlaub und 12 täglichen Arbeitsstunden dann 360 Arbeitsstunden abgerechnet bekommen. Das wäre natürlich für mich vorteilhaft, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß es so läuft, weil ich dann 30% mehr Gehalt bekommen würde bei gleicher Anzahl Urlaubstagen.Zumindest wäre es deswegen für mich plausibel, daß ein Urlaubstag mit erheblich weniger Stunden berechnet wird. Ich werde nach geleisteten Stunden bezahlt und deswegen schwankt mein Gehalt stark, ist aber immer mindestens einer Vollzeitstelle entsprechend.
#13
Antwort vom 11. November 2025 | 12:14
Von
Status: Legende (18142 Beiträge, 6066x hilfreich)
Nein, 1 Tag ist abzurechnen. Ein Urlaubstag wird nicht in Stunden gerechnet, das ist einfach 1 Tag den du frei hast. Dein Stundenkonto ändert sich dadurch nicht. Der Tag ist neutral. Bei deinen Daten also 6,67Stunden (40h-Woche/ 6 Tage). Da wird nichts abgerechnet. Dein Soll-Stundenkonto ist nach deinem Urlaub auf dem gleichen Stand wie vor dem Urlaub.Zitat :Das 12 Stunden pro Urlaubstag abzurechnen sind?
-- Editiert von User am 11. November 2025 12:16
#14
Antwort vom 12. November 2025 | 00:47
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 12x hilfreich)
Zitat :Nein, 1 Tag ist abzurechnen. Ein Urlaubstag wird nicht in Stunden gerechnet, das ist einfach 1 Tag den du frei hast. Dein Stundenkonto ändert sich dadurch nicht. Der Tag ist neutral. Bei deinen Daten also 6,67Stunden (40h-Woche/ 6 Tage). Da wird nichts abgerechnet. Dein Soll-Stundenkonto ist nach deinem Urlaub auf dem gleichen Stand wie vor dem Urlaub.
Vielleicht stehe ich auf der Leitung, aber mir leuchtet das nicht ein. Wenn ich z.B. meinen Urlaub auszahlen lasse, werden doch auch die Stunden abgerechnet. D. h. die Gesamt-Stunden, die durch Urlaubstage zusammenkommen, werden auf der Gehalts-Abrechnung zusätzlich zu meinem regulären Gehalt abgerechnet. Ich habe dann also keine Urlaubstage sondern den Wert der Urlaubstage zusätzlich zu meinem Gehalt.
#15
Antwort vom 12. November 2025 | 06:47
Von
Status: Legende (19830 Beiträge, 7207x hilfreich)
Zitat :Vielleicht stehe ich auf der Leitung, aber mir leuchtet das nicht ein.
Du stehst auf der Leitung, ob dir was einleuchtet oder nicht. Und deine Überlegungen dazu laufen irre.
Ich glaube nicht, dass die Rechtsprechung deinetwegen geändert wird. Überflüssige Diskussion.
#16
Antwort vom 12. November 2025 | 10:02
Von
Status: Legende (18142 Beiträge, 6066x hilfreich)
Nein, Urlaub wird nicht ausbezahlt, dieser ist zu nehmen.Zitat :. Ich habe dann also keine Urlaubstage sondern den Wert der Urlaubstage zusätzlich zu meinem Gehalt.
#17
Antwort vom 12. November 2025 | 20:33
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 12x hilfreich)
Zitat :Nein, Urlaub wird nicht ausbezahlt, dieser ist zu nehmen.
Sorry, wenn ich genauso viele Arbeitstage wie sonst auch habe, nämlich mindestens 15 Tage bei 12 Stunden täglich und habe dann noch auf der Gehalts-Abrechnung Urlaubstage stehen, die mit einem bestimmten Stundensatz zuzüglich der durchschnittlichen Zuschläge für Dienste feiertags, sonntags und nachts der letzten 3 Monate berechnet werden, wo habe ich denn dann mehr frei als sonst gehabt?
Mir ist schon bewußt, daß man normalerweise den Urlaub nehmen und frei haben sollte statt zu arbeiten, aber manchmal ist das einfach schwierig vom Dienstplan her umzusetzen und momentan kann ich auch einfach mehr Geld gebrauchen. Das ist nebenbei erwähnt auch eine freiwillige Sache meinerseits.
#18
Antwort vom 12. November 2025 | 21:50
Von
Status: Legende (19830 Beiträge, 7207x hilfreich)
Zitat :normalerweise den Urlaub nehmen und frei haben sollte
Erwerbsarbeit im Urlaub ist verboten; Urlaub ist bestimmt als Erholungsurlaub.
Und jetzt?
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