Berechnung Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall

21. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mufti1000
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 27x hilfreich)
Berechnung Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall

Hallo Zusammen,

vielleicht nicht ganz das richtige Forum, aber ich probiere es trotzdem mal.



Betrifft Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei leistungsabhängiger Bezahlung.

Hier mal ein guter Link dazu
http://www.ikk-classic.de/arbeitgeber/arbeitshilfen/entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall.html


Es werden hier die letzten 3 Bruttolöhne als Grundlage genommen, um den Tagesakordsatz zu berechnen.
Jener wird dann mit den Krankheitstagen multipliziert.

Die Frage ist, wird jetzt dieser errechnete Lohn auch überwiesen? (Ist ja Brutto, geht davon nicht noch was ab?, und wenn warum nimmt man dann nicht gleich den Nettowert)

Hier ein Zitat aus dem Link "Wie viel der Betrieb seinem erkrankten Mitarbeiter zahlen muss, richtet sich grundsätzlich nach dem Bruttoentgelt"



Danke


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-- Editiert Mufti1000 am 21.09.2011 20:07

-- Editiert Mufti1000 am 21.09.2011 20:07

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6 Antworten
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#2
 Von 
Mufti1000
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 27x hilfreich)

Ja die wussten leider auch nicht genau bescheid. Also in der Branche ist das so üblich mit der Berechnung. Hat natürlich Vor und Nachteile. Arbeitgeberfreundlicherweise natürlich mehr Nachteile für den Arbeitnehmer.

Ein Tarifvertrag liegt nicht vor.



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-- Editiert Mufti1000 am 21.09.2011 20:24

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@Nichtsnutzbär

Warum soll mit der Krnkenkasse gesprochen werden? Es geht doch nicht um Krankengeld, sondern Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

quote:
Die Frage ist, wird jetzt dieser errechnete Lohn auch überwiesen? (Ist ja Brutto, geht davon nicht noch was ab?, und wenn warum nimmt man dann nicht gleich den Nettowert)


Der Lohn wird doch immer brutto berechnet, egal ob der AN arbeitet oder der AG Entgeltfortzahlung für einige tage leistet. Oder verstehe ich die Frage nicht?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

entgeltfortzahlung besagt doch, dass der lohn gezahlt wird, als ob der AN gearbeitet hätte. folglich geht es so weiter wie gehabt - also auch die abgaben. erst das krankengeld ist dann lohnersatzleistung und wird anders behandelt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mufti1000
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 27x hilfreich)

Bei uns im Betrieb ist es so, dass ich mir den Lohn direkt von den Einnahmen abziehe. Dabei trage ich dann keinerlei weitere Sozialabgaben. Das Bruttolohn ist damit eigentlich auch mein Nettolohn. !

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Ein Schlem der Böses dabei denkt. :devil:


Auszahlung ohne Sozialabgaben wären ja dann Schwarzarbeit, jedenfalls am Fiskus vorbei.

Oder hab ich da nun was missverstanden?

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"Liebe Grüße"

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