Gibt es irgendwo eine verbindliche Regelung, wie Arbeitsentgelt nach einer Krankheit mit Krankengeldbezug berechnet werden muss? Es gibt die Möglichkeit, nach SV-Tagen (Monat = 30 Tage) oder nach Arbeitstagen (je nach Monat =19/20/21 Tage) zu berechnen, das ergebnis kann dann höchst unterschiedlich sein.
Herzlichen Dank
Relaxer
Berechnung Gehalt/Krankengeld
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
äh? versteh ich nicht. der arbeitgeber bezahlt doch weiter die 80% nur DIE ERSTEN 6 oder 8 wochen übernimmt die krankenkasse die 20% - was dein 100% gehalt ausmacht.
meinste das?
-- Editiert von JaaGenau am 07.06.2005 11:11:02
http://www.google.de/search?hl=de&rls=GGLD,GGLD:2005-13,GGLD:de&q=KrankengeldRechner&spell=1
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Erstmal danke für die Antworten.
@jaagenau: Nein, in diesem Fall geht es um einen aus der Krankheit zurückkehrenden, der mehrere Tage Krankengeld bezogen hat und dann wieder arbeiten geht. Die KK rechnet dann das Krankengeld nach Tagessatz * Kalendertage. Da die Monate unterschiedlich viele Tage haben wird pauschal 30 Tage angenommen.
Der Arbeitgeber berechnet aber das nach der Krankheit zu zahlende Gehalt nach der Arbeitstageregelung des Monats ( im Mai 05 z.Bsp. 20 Tage), also Monatsgehalt durch 20 * Tage, die gearbeitet wurde. Daraus kann sich, insbesondere vor und nach Feiertagen ein Unterschied von mehreren hundert Euro ergeben.
relaxer
@kleineHexe, ebenfalls herzlichen Dank, aber mir geht's nicht um die Berechnung des Krankengeldes sondern des Gehaltes, dass der AG nach Ende der Krankheit zahlen muss...
relaxer
Die Krankenkasse hat das Krankengeld korrekt berechnet.
Ich habe aber leider keine Vorschrift gefunden, aus der hervorgeht, wie eine AG das Gehalt für einen Teilmonat berechnen muss. Ich halte seine Berechnungsmethode für zulässig.
Das kann auch zu Ergebnissen zugunsten des AN führen.
@JaaGenau
Die Lohnfortzahlung in der ersten 6 Wochen beträgt 100%. Das Krankengeld ab der 7. Woche beträgt 70% des Bruttogehaltes, max. jedoch 90% des Nettogehaltes.
@hh: eine Berechnung zugunsten des AG kann ich mir nur schwer bis gar nicht vorstellen... Haben Sie dazu ein Beispiel? Im Normalfall (zumindest bei längerer Krankheit) läuft eine AU bis zum Ende einer Woche, also Freitag. Die Wochenend-Tage kommen also so nie zur Anrechnung.
r.
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