Berechnung Kranken-/Urlaubstag bei 40-Stunden-Woche

15. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Fragende2009
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Kranken-/Urlaubstag bei 40-Stunden-Woche

Ich habe eine 40-Stunden-Woche. An drei Tagen arbeite ich 7h und an den anderen beiden Tagen arbeite dafür 9,5h um auf die 40 Stunden zu kommen.

Wenn ich nun einen Tag Urlaub nehme oder krank bin, dann bin ich der Meinung, dass dann pro Urlaubs- oder Krankheitstag 8h berechnet werden, da ja normal 5 x 8h Arbeitszeit gelten. Egal, ob der Tag auf einen "kurzen" oder "langen" Arbeitstag fällt. Somit müsste ich dann die anderen Stunden in der Woche verrechnen, um wieder auf die 40 Stunden zu kommen. Ist das so richtig? Gibt es dafür eventuell ein Gesetz, das dieses bestätigt?

Vielen Dank schon mal für die Antworten!!! :wipp:




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1050x hilfreich)

Ich denke mal:
Abgerechnet wird sicherlich immer am Monatsende.
D.h. die Arbeitsstunden und Urlaubsstunden müssen die Summe ergeben, als wenn
du den ganzen Monat nur gearbeitet hättest. (z.B. 21 Arbeitstage=168 Stunden).
Wenn an kurzen Tagen 8 Stunden Urlaub berechnet und bezahlt würden, kämst du auf einen wesentlich höhere monatsstunden Zahl die bezahlt werden müssten. Das macht kein AG.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2014x hilfreich)

... Urlaub und Krankheit fallen unter die Rubrik 'berechtigte Abwesenheit' - m.a.W. beides ist zu behandeln, wie wenn du arbeitetest, im einen Fall also 7 h/Tag, im anderen 9,5.. Das hat auch seine Richtigkeit, weil du sonst bei Urlaub/Kranheit Minusstunden oder Plusstunden machen würdest - nur wochenweise geht die Sache auf, bei Urlaub also wahrscheinlich eher als bei Krankheit.
Gleichwohl mitteln viele Firmen, weil das rechnerisch einfacher ist. Und bei geringen Fehlern mag es sich insgesamt auch mäßig auswirken - richtig ist es gleichwohl aber nicht zu mitteln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
einmoehrchen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 25x hilfreich)

Ob es dafür ein Gesetz gibt kann ich leider nicht sagen. Aber im Arbeitsvertrag müsste das doch eigentlich geregelt sein?
In meinem Vertrag steht (ich bin Teilzeitkraft, 50%) dass ich täglich 3.75 Stunden ableisten muss. Ich arbeite aber nur 2 Tage ganz und einen halb.
Wenn ich nun krank bin/Urlaub habe bekomme ich für jeden Tag meine 3.75 Stunden "gutgeschrieben".
Fällt ein Krankheitstag auf einen Tag an dem ich normalerweise nicht arbeite mache ich tatsächlich Plusstunden, dagegen an einem Tag an dem ich arbeite mach ich "minus".
Ist manchmal nicht so praktisch, aber es gleicht sich aus. (Ich lasse mich meist von meinem Arzt die ganze Woche krankschreiben, wenn ich an meinen "Arbeitstagen" krank bin, dafür lasse ich mich nicht krankschreiben wenn ich eh frei habe.)

Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50065 Beiträge, 17539x hilfreich)

Und es gibt auch ein Gesetz in dem das Ganze geregelt ist, und zwar im Entgeltfortzahlungsgesetz.

Korrekt ist, dass die tatsächlich ausfallende Arbeitszeit bezahlt werden muss. Wenn der Mittelwert der wöchentlichen Arbeitszeit gutgeschrieben wird, dann entspricht das nicht der Gesetzeslage.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.764 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.751 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.