Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Berechnung der Krankheitstage, ab wann ein BEM-Gespräch vom Arbeitgeber angeboten werden muss:
Wenn jemand innerhalb eines Jahres mehrere, nicht fortlaufende Krankheitstage hat, ist hier die Schwelle nach 42 Krankheitstagen oder nach 30 Krankheitstagen bei einer 5-Tage-Woche erreicht? Wenn z. B. jemand am Freitag den ersten Krankheitstag (ohne AU-Bescheinigung) hat und am darauffolgenden Montag wieder anwesend ist, zählen der Samstag und Sonntag auch als Krankheitstage bei der Berechnung dazu oder zählen der Samstag und Sonntag nur als Krankheitstage dazu, wenn die Erkrankung im o. g. Beispiel auch am Montag noch weiterhin besteht?
Berechnung Krankheitstage BEM-Gespräch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Offenbar weißt du bereits, dass die 42 Tage bei durchgehender und 30 Tage bei wiederholter und kurzfristiger AU angesetzt werden. Bei den 42 Tagen werden die Kalendertage einfach durchgezählt, also auch die arbeitsfreien.
Der Grenzfall ist dein Beispiel mit freitags 'krank', montags wieder 'gesund'. Als Muster wäre das per se schon Mal auffällig, ggf. auch verdächtig und ein aufmerksamer AG würde wohl so bald als möglich zum BEM einladen, also wohl das WE mitzählen. Die Beweispflicht, Freitag AU, Sa+So aber wieder gesund, läge beim AN.
-- Editiert von User am 28. November 2023 11:01
Danke für die Antwort! Sind Sie ein Anwalt? Also zählen der Samstag und Sonntag als Krankheitstage bei der Berechnung dazu, wenn der erste Krankheitstag am Freitag ist und die Erkrankung auch noch am Montag besteht?
Wenn ich jetzt folgende Krankheitstage dieses Jahr hatte, muss dann ein BEM-Gespräch durchgeführt werden?
09.01.23
20.01.23
03.02.23
16.02.23
23.-29.03.23
24.-27.04.23
12.06.23
15.-16.06.23
10.07.23
17.07.23
14.-15.09.23
04.10.-05.10.23
09.10.-13.10.23
13.-14.11.23
Vielen Dank für Ihre Antwort.
ZitatOffenbar weißt du bereits, dass die 42 Tage bei durchgehender und 30 Tage bei wiederholter und kurzfristiger AU angesetzt werden. Bei den 42 Tagen werden die Kalendertage einfach durchgezählt, also auch die arbeitsfreien. :
Der Grenzfall ist dein Beispiel mit freitags 'krank', montags wieder 'gesund'. Als Muster wäre das per se schon Mal auffällig, ggf. auch verdächtig und ein aufmerksamer AG würde wohl so bald als möglich zum BEM einladen, also wohl das WE mitzählen. Die Beweispflicht, Freitag AU, Sa+So aber wieder gesund, läge beim AN.
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Zitatmuss dann :
Dein AG entscheidet darüber, wenn er die Bedingungen als erfüllt ansieht.
Ich habe nicht nachgerechnet, wie viele Tage das sind, mir aber doch überschlägig die Wochentage angeschaut - es geht einigermaßen oft über Freitag ins WE, aber auch aus dem WE in die AU.
ZitatDein AG entscheidet darüber, wenn er die Bedingungen als erfüllt ansieht. :
Ich habe nicht nachgerechnet, wie viele Tage das sind, mir aber doch überschlägig die Wochentage angeschaut - es geht einigermaßen oft über Freitag ins WE, aber auch aus dem WE in die AU.
Wieso entscheidet das der Arbeitgeber? Es gibt doch gesetzliche Bestimmungen. Da kann sich doch der AG nicht darüber hinwegsetzen?
Ich bitte Sie für meinem Fallbeispiel auszurechnen, auf wieviele Tage AU sie kommen. Ich komme im vorliegenden Fallbeispiel auf 31 AU-Tage, so dass ein BEM-Gespräch angeboten werden muss. Oder sehen Sie das anders?
Zitatauszurechnen, auf wieviele Tage AU sie kommen :
Nö, glatte Weigerung; du wirst schon richtig gezählt haben.
Und der AG hat schon einen Spielraum, eben 30 bis 42 Tage.
Und wozu 'bestehst' du gewissermaßen darauf, dass das jetzt zu passieren habe?
=> 42 Kalendertage / 7 = 6 Wochen oder 30 Werktage (Mo bis Fr) / 5 = 6 WochenZitat:Wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt an insgesamt mehr als 42 Kalendertagen (30 Werktagen) arbeitsunfähig war, muss ein Arbeitgeber ein BEM anbieten.
Summe: 29 WerktageZitat09.01.23 = 1 Werktag :
20.01.23 = 1 Werktag
03.02.23 = 1 Werktag
16.02.23 = 1 Werktag
23.-29.03.23 = 5 Werktage
24.-27.04.23 = 4 Werktage
12.06.23 = 1 Werktag
15.-16.06.23 = 2 Werktage
10.07.23 = 1 Werktag
17.07.23 = 1 Werktag
14.-15.09.23 = 2 Werktage
04.10.-05.10.23 = 2 Werktage
09.10.-13.10.23 = 5 Werktage
13.-14.11.23 = 2 Werktage
Zitat09.01.23 = 1 Werktag :
20.01.23 = 1 Werktag
03.02.23 = 1 Werktag
16.02.23 = 1 Werktag
23.-29.03.23 = 5 Werktage
24.-27.04.23 = 4 Werktage
12.06.23 = 1 Werktag
15.-16.06.23 = 2 Werktage
10.07.23 = 1 Werktag
17.07.23 = 1 Werktag
14.-15.09.23 = 2 Werktage
04.10.-05.10.23 = 2 Werktage
09.10.-13.10.23 = 5 Werktage
13.-14.11.23 = 2 Werktage
Du hast den 25.3. und 26.3. (Samstag und Sonntag) vergessen!
ZitatDu hast den 25.3. und 26.3. (Samstag und Sonntag) vergessen! :
Mag sein oder auch nicht - du weißt vor allem nicht, wie der AG zählt. Es ist also müßig, um ein paar Tage hin oder her ein Gewese zu machen.
Möglicherweise geht die Anzahl deiner Fehltage hervor aus deine Lohnabrechnung, oft gibt es da die Übersicht über Fehltage und Urlaub.
-- Editiert von User am 28. November 2023 12:36
Nein! Gemäß der Rechtsprechung werden 30 Werktage (Montag bis Freitag!) oder 42 Kalendertage gerechnet.ZitatDu hast den 25.3. und 26.3. (Samstag und Sonntag) vergessen! :
ZitatNein! Gemäß der Rechtsprechung werden 30 Werktage (Montag bis Freitag!) oder 42 Kalendertage gerechnet. :
So ein Schmarrn? Bei durchgehender Erkrankung von 42 Tagen zählen ja auch der Samstag und Sonntag dazu, also muss auch bei meinem Beispiel vom 23.03. - 29.03.23 der Samstag und Sonntag als Krankheitstag dazugezählt werden!
ZitatNein! Gemäß der Rechtsprechung werden 30 Werktage (Montag bis Freitag!) oder 42 Kalendertage gerechnet. :
So ein Schmarrn! Bei durchgehender Erkrankung von 42 Tagen zählen ja auch der Samstag und Sonntag dazu, also muss auch bei meinem Beispiel vom 23.03. - 29.03.23 der Samstag und Sonntag als Krankheitstag dazugezählt werden!
Wenn du die Antworten hier für Schmarrn hältst, solltest du mit deinem Problem zu einem Anwalt gehen. Oder deine Meinung deinem AG klar machen.ZitatSind Sie ein Anwalt? :
Hier ist ein Meinungs-und Diskussionsforum. Rechtsberatung gibts woanders.
Meine Antwort entspricht der Rechtsprechung. Wenn Du das nicht glaubst, beauftrage kostenpflichtig einen Anwalt. Ansonsten: Wunschantworten gibt es hier nicht.ZitatSo ein Schmarrn! Bei durchgehender Erkrankung von 42 Tagen zählen ja auch der Samstag und Sonntag dazu, also muss auch bei meinem Beispiel vom 23.03. - 29.03.23 der Samstag und Sonntag als Krankheitstag dazugezählt werden! :
ZitatMeine Antwort entspricht der Rechtsprechung. Wenn Du das nicht glaubst, beauftrage kostenpflichtig einen Anwalt. Ansonsten: Wunschantworten gibt es hier nicht. :
Ja du hast doch Recht. ich glaube ich muss mich bei dir entschuldigen.
Habe aber für meinen Fall 2 Tage vergessen.
Der 30.11.2022 und der 12.12.2022 waren auch noch 2 Krankheitstage. Sind jetzt die Voraussetzungen für das BEM-Gespräch erfüllt?
Mir ist die Interessenlage von Sarah völlig unklar. Der Arbeitgeber hat bei dem Arbeitsunfähigkeitsmuster insbesondere dann ein Interesse an der Durchführung eines BEM-Gesprächs, einerlei ob nach 29 Fehltagen oder mehr, wenn er längerfristig eine Kündigung vorbereiten will. Der Arbeitnehmer hat bei der Konstellation eher ein Interesse daran, dass der Arbeitgeber dieses Gespräch nicht durchführt, das macht es im Rahmen einer Kündigungsschutzklage doch wesentlich leichter, das Verfahren zu gewinnen.
wirdwerden
ZitatMir ist die Interessenlage von Sarah völlig unklar. Der Arbeitgeber hat bei dem Arbeitsunfähigkeitsmuster insbesondere dann ein Interesse an der Durchführung eines BEM-Gesprächs, einerlei ob nach 29 Fehltagen oder mehr, wenn er längerfristig eine Kündigung vorbereiten will. Der Arbeitnehmer hat bei der Konstellation eher ein Interesse daran, dass der Arbeitgeber dieses Gespräch nicht durchführt, das macht es im Rahmen einer Kündigungsschutzklage doch wesentlich leichter, das Verfahren zu gewinnen. :
Meine Interessenlage ist die, dass es bei der betreffenden Person um einen Vorgesetzten handelt, aber unsere Personalstelle ein BEM Gespräch anscheinend erst ab 42 Tagen durchführt. Mir ist schon klar, dass die betreffende Person nicht gekündigt wird. Aber ich würde es einfach gut finden, wenn der Vorgesetzte eine Einladung zu einem BEM Gespräch erhält. Meine Frage ist jetzt nur, ob im vorliegenden Fall der AG verpflichtet ist ein BEM Gespräch anzubieten.
-- Editiert von User am 28. November 2023 14:33
-- Editiert von User am 28. November 2023 14:35
Also, Dich geht die ganze Sache gar nichts an. Okay, ich bin draußen.
wirdwerden
ZitatAlso, Dich geht die ganze Sache gar nichts an. Okay, ich bin draußen. :
Achso du unterstützt Vorgesetzte mit sovielen einzelnen Krankheitststagen und würdest von einem BEM-Gespräch absehen. Wahrscheinlich bist du dann auch einer von denen. Geh ruhig!
Woher weißt Du denn, dass es sich immer um Krankheitstage gehandelt hat?ZitatMeine Frage ist jetzt nur, ob im vorliegenden Fall der AG verpflichtet ist ein BEM Gespräch anzubieten. :
Im übrigen kann vom BEM z.B. abgesehen werden, wenn jemand mit einer Grippe drei Wochen krank ist und sich dann im weiteren Jahr das Bein bricht und vier Wochen krank geschrieben wurde.
Erst Fragen stellen, dann die Antwortenden "anmachen" ... jetzt bin ich auch raus.ZitatAchso du unterstützt Vorgesetzte mit sovielen einzelnen Krankheitststagen und würdest von einem BEM-Gespräch absehen. Wahrscheinlich bist du dann auch einer von denen. Geh ruhig! :
ZitatAber ich würde es einfach gut finden, wenn der Vorgesetzte eine Einladung zu einem BEM Gespräch erhält. Meine Frage ist jetzt nur, ob im vorliegenden Fall der AG verpflichtet ist ein BEM Gespräch anzubieten. :
ZitatAchso du unterstützt Vorgesetzte mit sovielen einzelnen Krankheitststagen und würdest von einem BEM-Gespräch absehen. Wahrscheinlich bist du dann auch einer von denen. Geh ruhig! :
Tja, Sarah. Auch ein Weg, sich unglücklich zu machen oder auch unmöglich. Volle Kanne in Angelegenheiten stürzen, von denen Mensch gerade Mal die Fassade sieht .... und dann noch anderen unterstellen, was nie geäußert wurde, und pampig werden.

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