Berechnung Krankheitstage BEM-Gespräch

28. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Sarah_80
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Krankheitstage BEM-Gespräch

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zur Berechnung der Krankheitstage, ab wann ein BEM-Gespräch vom Arbeitgeber angeboten werden muss:

Wenn jemand innerhalb eines Jahres mehrere, nicht fortlaufende Krankheitstage hat, ist hier die Schwelle nach 42 Krankheitstagen oder nach 30 Krankheitstagen bei einer 5-Tage-Woche erreicht? Wenn z. B. jemand am Freitag den ersten Krankheitstag (ohne AU-Bescheinigung) hat und am darauffolgenden Montag wieder anwesend ist, zählen der Samstag und Sonntag auch als Krankheitstage bei der Berechnung dazu oder zählen der Samstag und Sonntag nur als Krankheitstage dazu, wenn die Erkrankung im o. g. Beispiel auch am Montag noch weiterhin besteht?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19064 Beiträge, 6974x hilfreich)

Offenbar weißt du bereits, dass die 42 Tage bei durchgehender und 30 Tage bei wiederholter und kurzfristiger AU angesetzt werden. Bei den 42 Tagen werden die Kalendertage einfach durchgezählt, also auch die arbeitsfreien.
Der Grenzfall ist dein Beispiel mit freitags 'krank', montags wieder 'gesund'. Als Muster wäre das per se schon Mal auffällig, ggf. auch verdächtig und ein aufmerksamer AG würde wohl so bald als möglich zum BEM einladen, also wohl das WE mitzählen. Die Beweispflicht, Freitag AU, Sa+So aber wieder gesund, läge beim AN.

-- Editiert von User am 28. November 2023 11:01

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#2
 Von 
Sarah_80
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort! Sind Sie ein Anwalt? Also zählen der Samstag und Sonntag als Krankheitstage bei der Berechnung dazu, wenn der erste Krankheitstag am Freitag ist und die Erkrankung auch noch am Montag besteht?

Wenn ich jetzt folgende Krankheitstage dieses Jahr hatte, muss dann ein BEM-Gespräch durchgeführt werden?

09.01.23
20.01.23
03.02.23
16.02.23
23.-29.03.23
24.-27.04.23
12.06.23
15.-16.06.23
10.07.23
17.07.23
14.-15.09.23
04.10.-05.10.23
09.10.-13.10.23
13.-14.11.23

Vielen Dank für Ihre Antwort.


Zitat (von blaubär+):
Offenbar weißt du bereits, dass die 42 Tage bei durchgehender und 30 Tage bei wiederholter und kurzfristiger AU angesetzt werden. Bei den 42 Tagen werden die Kalendertage einfach durchgezählt, also auch die arbeitsfreien.
Der Grenzfall ist dein Beispiel mit freitags 'krank', montags wieder 'gesund'. Als Muster wäre das per se schon Mal auffällig, ggf. auch verdächtig und ein aufmerksamer AG würde wohl so bald als möglich zum BEM einladen, also wohl das WE mitzählen. Die Beweispflicht, Freitag AU, Sa+So aber wieder gesund, läge beim AN.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19064 Beiträge, 6974x hilfreich)

Zitat (von Sarah_80):
muss dann

Dein AG entscheidet darüber, wenn er die Bedingungen als erfüllt ansieht.
Ich habe nicht nachgerechnet, wie viele Tage das sind, mir aber doch überschlägig die Wochentage angeschaut - es geht einigermaßen oft über Freitag ins WE, aber auch aus dem WE in die AU.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sarah_80
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Dein AG entscheidet darüber, wenn er die Bedingungen als erfüllt ansieht.
Ich habe nicht nachgerechnet, wie viele Tage das sind, mir aber doch überschlägig die Wochentage angeschaut - es geht einigermaßen oft über Freitag ins WE, aber auch aus dem WE in die AU.


Wieso entscheidet das der Arbeitgeber? Es gibt doch gesetzliche Bestimmungen. Da kann sich doch der AG nicht darüber hinwegsetzen?
Ich bitte Sie für meinem Fallbeispiel auszurechnen, auf wieviele Tage AU sie kommen. Ich komme im vorliegenden Fallbeispiel auf 31 AU-Tage, so dass ein BEM-Gespräch angeboten werden muss. Oder sehen Sie das anders?

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19064 Beiträge, 6974x hilfreich)

Zitat (von Sarah_80):
auszurechnen, auf wieviele Tage AU sie kommen

Nö, glatte Weigerung; du wirst schon richtig gezählt haben.
Und der AG hat schon einen Spielraum, eben 30 bis 42 Tage.
Und wozu 'bestehst' du gewissermaßen darauf, dass das jetzt zu passieren habe?

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#6
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1793 Beiträge, 352x hilfreich)

Zitat:
Wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt an insgesamt mehr als 42 Kalendertagen (30 Werktagen) arbeitsunfähig war, muss ein Arbeitgeber ein BEM anbieten.
=> 42 Kalendertage / 7 = 6 Wochen oder 30 Werktage (Mo bis Fr) / 5 = 6 Wochen

Zitat (von Sarah_80):
09.01.23 = 1 Werktag
20.01.23 = 1 Werktag
03.02.23 = 1 Werktag
16.02.23 = 1 Werktag
23.-29.03.23 = 5 Werktage
24.-27.04.23 = 4 Werktage
12.06.23 = 1 Werktag
15.-16.06.23 = 2 Werktage
10.07.23 = 1 Werktag
17.07.23 = 1 Werktag
14.-15.09.23 = 2 Werktage
04.10.-05.10.23 = 2 Werktage
09.10.-13.10.23 = 5 Werktage
13.-14.11.23 = 2 Werktage
Summe: 29 Werktage

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#7
 Von 
Sarah_80
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
09.01.23 = 1 Werktag
20.01.23 = 1 Werktag
03.02.23 = 1 Werktag
16.02.23 = 1 Werktag
23.-29.03.23 = 5 Werktage
24.-27.04.23 = 4 Werktage
12.06.23 = 1 Werktag
15.-16.06.23 = 2 Werktage
10.07.23 = 1 Werktag
17.07.23 = 1 Werktag
14.-15.09.23 = 2 Werktage
04.10.-05.10.23 = 2 Werktage
09.10.-13.10.23 = 5 Werktage
13.-14.11.23 = 2 Werktage


Du hast den 25.3. und 26.3. (Samstag und Sonntag) vergessen!

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19064 Beiträge, 6974x hilfreich)

Zitat (von Sarah_80):
Du hast den 25.3. und 26.3. (Samstag und Sonntag) vergessen!

Mag sein oder auch nicht - du weißt vor allem nicht, wie der AG zählt. Es ist also müßig, um ein paar Tage hin oder her ein Gewese zu machen.
Möglicherweise geht die Anzahl deiner Fehltage hervor aus deine Lohnabrechnung, oft gibt es da die Übersicht über Fehltage und Urlaub.

-- Editiert von User am 28. November 2023 12:36

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#9
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1793 Beiträge, 352x hilfreich)

Zitat (von Sarah_80):
Du hast den 25.3. und 26.3. (Samstag und Sonntag) vergessen!
Nein! Gemäß der Rechtsprechung werden 30 Werktage (Montag bis Freitag!) oder 42 Kalendertage gerechnet.

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#10
 Von 
Sarah_80
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Nein! Gemäß der Rechtsprechung werden 30 Werktage (Montag bis Freitag!) oder 42 Kalendertage gerechnet.


So ein Schmarrn? Bei durchgehender Erkrankung von 42 Tagen zählen ja auch der Samstag und Sonntag dazu, also muss auch bei meinem Beispiel vom 23.03. - 29.03.23 der Samstag und Sonntag als Krankheitstag dazugezählt werden!

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#11
 Von 
Sarah_80
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Nein! Gemäß der Rechtsprechung werden 30 Werktage (Montag bis Freitag!) oder 42 Kalendertage gerechnet.


So ein Schmarrn! Bei durchgehender Erkrankung von 42 Tagen zählen ja auch der Samstag und Sonntag dazu, also muss auch bei meinem Beispiel vom 23.03. - 29.03.23 der Samstag und Sonntag als Krankheitstag dazugezählt werden!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37643 Beiträge, 6288x hilfreich)

Zitat (von Sarah_80):
Sind Sie ein Anwalt?
Wenn du die Antworten hier für Schmarrn hältst, solltest du mit deinem Problem zu einem Anwalt gehen. Oder deine Meinung deinem AG klar machen.

Hier ist ein Meinungs-und Diskussionsforum. Rechtsberatung gibts woanders.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1793 Beiträge, 352x hilfreich)

Zitat (von Sarah_80):
So ein Schmarrn! Bei durchgehender Erkrankung von 42 Tagen zählen ja auch der Samstag und Sonntag dazu, also muss auch bei meinem Beispiel vom 23.03. - 29.03.23 der Samstag und Sonntag als Krankheitstag dazugezählt werden!
Meine Antwort entspricht der Rechtsprechung. Wenn Du das nicht glaubst, beauftrage kostenpflichtig einen Anwalt. Ansonsten: Wunschantworten gibt es hier nicht.

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#14
 Von 
Sarah_80
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Meine Antwort entspricht der Rechtsprechung. Wenn Du das nicht glaubst, beauftrage kostenpflichtig einen Anwalt. Ansonsten: Wunschantworten gibt es hier nicht.


Ja du hast doch Recht. ich glaube ich muss mich bei dir entschuldigen.

Habe aber für meinen Fall 2 Tage vergessen.

Der 30.11.2022 und der 12.12.2022 waren auch noch 2 Krankheitstage. Sind jetzt die Voraussetzungen für das BEM-Gespräch erfüllt?

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41064 Beiträge, 14468x hilfreich)

Mir ist die Interessenlage von Sarah völlig unklar. Der Arbeitgeber hat bei dem Arbeitsunfähigkeitsmuster insbesondere dann ein Interesse an der Durchführung eines BEM-Gesprächs, einerlei ob nach 29 Fehltagen oder mehr, wenn er längerfristig eine Kündigung vorbereiten will. Der Arbeitnehmer hat bei der Konstellation eher ein Interesse daran, dass der Arbeitgeber dieses Gespräch nicht durchführt, das macht es im Rahmen einer Kündigungsschutzklage doch wesentlich leichter, das Verfahren zu gewinnen.

wirdwerden

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#16
 Von 
Sarah_80
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mir ist die Interessenlage von Sarah völlig unklar. Der Arbeitgeber hat bei dem Arbeitsunfähigkeitsmuster insbesondere dann ein Interesse an der Durchführung eines BEM-Gesprächs, einerlei ob nach 29 Fehltagen oder mehr, wenn er längerfristig eine Kündigung vorbereiten will. Der Arbeitnehmer hat bei der Konstellation eher ein Interesse daran, dass der Arbeitgeber dieses Gespräch nicht durchführt, das macht es im Rahmen einer Kündigungsschutzklage doch wesentlich leichter, das Verfahren zu gewinnen.


Meine Interessenlage ist die, dass es bei der betreffenden Person um einen Vorgesetzten handelt, aber unsere Personalstelle ein BEM Gespräch anscheinend erst ab 42 Tagen durchführt. Mir ist schon klar, dass die betreffende Person nicht gekündigt wird. Aber ich würde es einfach gut finden, wenn der Vorgesetzte eine Einladung zu einem BEM Gespräch erhält. Meine Frage ist jetzt nur, ob im vorliegenden Fall der AG verpflichtet ist ein BEM Gespräch anzubieten.

-- Editiert von User am 28. November 2023 14:33

-- Editiert von User am 28. November 2023 14:35

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41064 Beiträge, 14468x hilfreich)

Also, Dich geht die ganze Sache gar nichts an. Okay, ich bin draußen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sarah_80
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Also, Dich geht die ganze Sache gar nichts an. Okay, ich bin draußen.


Achso du unterstützt Vorgesetzte mit sovielen einzelnen Krankheitststagen und würdest von einem BEM-Gespräch absehen. Wahrscheinlich bist du dann auch einer von denen. Geh ruhig!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1793 Beiträge, 352x hilfreich)

Zitat (von Sarah_80):
Meine Frage ist jetzt nur, ob im vorliegenden Fall der AG verpflichtet ist ein BEM Gespräch anzubieten.
Woher weißt Du denn, dass es sich immer um Krankheitstage gehandelt hat?

Im übrigen kann vom BEM z.B. abgesehen werden, wenn jemand mit einer Grippe drei Wochen krank ist und sich dann im weiteren Jahr das Bein bricht und vier Wochen krank geschrieben wurde.

Zitat (von Sarah_80):
Achso du unterstützt Vorgesetzte mit sovielen einzelnen Krankheitststagen und würdest von einem BEM-Gespräch absehen. Wahrscheinlich bist du dann auch einer von denen. Geh ruhig!
Erst Fragen stellen, dann die Antwortenden "anmachen" ... jetzt bin ich auch raus.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19064 Beiträge, 6974x hilfreich)

Zitat (von Sarah_80):
Aber ich würde es einfach gut finden, wenn der Vorgesetzte eine Einladung zu einem BEM Gespräch erhält. Meine Frage ist jetzt nur, ob im vorliegenden Fall der AG verpflichtet ist ein BEM Gespräch anzubieten.

Zitat (von Sarah_80):
Achso du unterstützt Vorgesetzte mit sovielen einzelnen Krankheitststagen und würdest von einem BEM-Gespräch absehen. Wahrscheinlich bist du dann auch einer von denen. Geh ruhig!

Tja, Sarah. Auch ein Weg, sich unglücklich zu machen oder auch unmöglich. Volle Kanne in Angelegenheiten stürzen, von denen Mensch gerade Mal die Fassade sieht .... und dann noch anderen unterstellen, was nie geäußert wurde, und pampig werden.
:kotz:

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