Berechnung Kündigungsfrist: Bis wann muss die persönliche Übergabe der Kündigung erfolgen?

22. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.12.2018 22:58:11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Kündigungsfrist: Bis wann muss die persönliche Übergabe der Kündigung erfolgen?

Hallo zusammen,

A ist bei einer Sparkasse angestellt und möchte am 01.01.2019 eine neue Stelle antreten und daher zum 31.12.2018 kündigen. Die Kündigungsfrist von A beträgt gemäß § 34 (1) TVöD-S sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Die Kündigung wird der Personalabteilung persönlich übergeben.

Frage: Wann muss A die Kündigung spätestens persönlich übergeben, damit er fristgerecht zum 31.12.2018 kündigen kann? Am 16.11.2018 oder am 19.11.2018? (Samstags und Sonntags wird nicht gearbeitet)

Gemäß meinem Kenntnisstand geht der Tag des Zugangs nicht in die Fristberechnung ein, daher müsste die persönliche Übergabe am 16.11.2018 erfolgen, oder?

Vielen Dank!

Viele Grüße
Jochen

-- Editiert von Jochen2018 am 22.10.2018 20:14

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Warum sich das Leben unnötig verkomplizieren? Warum die Kündigung nicht gleich morgen abgeben?

Persönliche Übergabe ist auch so ein Problem, die Kündigung sollte gerichtsfest sein.
Bei persönlicher Übergabe ist das ein Problem: wenn das Gegenüber die Quittierung verweigert, hat man ein echtes Problem.



Der 19.11.2018 dürfte übrigens der letztmögliche Tag sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Gemäß meinem Kenntnisstand geht der Tag des Zugangs nicht in die Fristberechnung ein


Das ist richtig.

Zitat:
daher müsste die persönliche Übergabe am 16.11.2018 erfolgen, oder?


Nein, spätestes Datum ist der 19.11., denn wenn man diesen Tag nicht mitzählt verbleiben genau 6 Wochen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.12.2018 22:58:11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Die Kündigung kann leider noch nicht erfolgen, da die Zusage für die neue Stelle wahrscheinlich erst am 16.11 erfolgt. Daher meine Frage.

Besten Dank!

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