Berechnung Monate wg- Höherstufung

22. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Berechnung Monate wg- Höherstufung

Frage zur Höherstufung im AVR Tarifvertrag innerhalb einer Tarifgruppe (nach je 24/60/84 Monaten):

Zitat:
e) Zeiten einer sonstigen Unterbrechung von weniger als einem Monat im Kalenderjahr. Zeiten der Unterbrechung bis zu einer Dauer von jeweils drei Jahren, die nicht von Satz 1 erfasst werden, und Elternzeit bis zu jeweils drei Jahren, sind unschädlich, werden aber nicht angerechnet. Bei Elternzeit ist eine Unterbrechung von länger als drei Jahren unschädlich, falls für mehrere Kinder fortlaufend Elternzeit genommen wird. Bei einer Unterbrechung von mehr als drei Jahren erfolgt eine Zuordnung zu der Stufe, die der vor der Unterbrechung erreichten Stufe vorangeht. Zeiten, in denen Dienstnehmer / Dienstnehmerinnen mit einer kürzeren als der regelmäßigen Arbeitszeit eines / einer entsprechenden Vollbeschäftigten beschäftigt waren, werden voll angerechnet.


Bedeutet der Passus "unschädlich, wird aber nicht angerechnet" im Endeffekt, dass man nach 3 jähriger Elternzeit
nicht wieder bei 0 Monaten anfängt (unschädlich) dass aber diese 36 Monate z.B. von den 84 Monaten in der Stufe 3 abgezogen werden und man quasi erst nach 140 Monaten in diese Stufe kommt ? (nicht angerechnet)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Bedeutet der Passus "unschädlich, wird aber nicht angerechnet" im Endeffekt, dass man nach 3 jähriger Elternzeit nicht wieder bei 0 Monaten anfängt (unschädlich) dass aber diese 36 Monate z.B. von den 84 Monaten in der Stufe 3 abgezogen werden und man quasi erst nach 140 Monaten in diese Stufe kommt ? (nicht angerechnet)

-> So ist es.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

84 + 36 sind aber 120 nicht 140 !

Ansponsten ist das aber eigentlich auch logisch nachvollziehbar.
Man (Frau) wird höhergestuft weil man nach langjäriger Tätigkeit mehr Erfahrung gesammelt hat
hier 84 Monaten = 7 Jahre.
Jemand der 3 Jahr in Elternzeit verbringt sammelt keine Erfahrung in der Tätigkeit, daher warden diese Unterbrechungen nicht in die 84 Monaten eingerechnet.

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