Frage zur Höherstufung im AVR Tarifvertrag innerhalb einer Tarifgruppe (nach je 24/60/84 Monaten):
Zitat:e) Zeiten einer sonstigen Unterbrechung von weniger als einem Monat im Kalenderjahr. Zeiten der Unterbrechung bis zu einer Dauer von jeweils drei Jahren, die nicht von Satz 1 erfasst werden, und Elternzeit bis zu jeweils drei Jahren, sind unschädlich, werden aber nicht angerechnet. Bei Elternzeit ist eine Unterbrechung von länger als drei Jahren unschädlich, falls für mehrere Kinder fortlaufend Elternzeit genommen wird. Bei einer Unterbrechung von mehr als drei Jahren erfolgt eine Zuordnung zu der Stufe, die der vor der Unterbrechung erreichten Stufe vorangeht. Zeiten, in denen Dienstnehmer / Dienstnehmerinnen mit einer kürzeren als der regelmäßigen Arbeitszeit eines / einer entsprechenden Vollbeschäftigten beschäftigt waren, werden voll angerechnet.
Bedeutet der Passus "unschädlich, wird aber nicht angerechnet" im Endeffekt, dass man nach 3 jähriger Elternzeit
nicht wieder bei 0 Monaten anfängt (unschädlich) dass aber diese 36 Monate z.B. von den 84 Monaten in der Stufe 3 abgezogen werden und man quasi erst nach 140 Monaten in diese Stufe kommt ? (nicht angerechnet)