Berechnung Stundenlohn

31. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)
Berechnung Stundenlohn

Zur Berechnung des Stundenlohnes zur Nachzahlung von Nachtschichtzuschlägen, hat mein Anwalt,da ich einen Festlohn(Kraftfahrer) habe(Hatte), die Summe durch 30 geteilt, mit der Begründung,Sie sind Gehaltsempfänger.Ein Anwalt meines Arbeitskollegen berechnet aber in der gleichen Sache, nur die Arbeitstage bzw. den Durchschnitt dieser Monate.Was ist jetzt richtig?
Und noch eine Frage,ich bin jetzt 4 Jahre und 8 Monate in einer Firma, wie wäre die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber, wäre da
schon die Frist 2 Monate? Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
wie wäre die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber


'einen Monat zum Ende eines Kalendermonats', da noch keine 5 Jahre.

-- Editiert von venotis am 31.07.2008 10:31:07

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#2
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Im Vertrag steht doch bestimmt eine Regelarbeitszeit.

Also nimmt man das Gehalt und teilt es durch die Regelarbeitszeit.

Ansonsten teilt man durch die durchschnittliche Arbeitstage. Du arbeitest doch keine 7 Tage pro Woche.

Wenn Du durch 30 teilst, verlierst Du doch einen Haufen Geld.

Bsp.: 2.000 € / 30 Tage = 66,67 € pro Tag
2.000 € / 22 Tage = 90,91 € pro Tag

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#3
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Ja genau, so sehe ich Das auch.Aber mein Anwalt meinte bei Festlohn/Gehalt wird durch 30 Tage geteilt.
Arbeitsvertrag hatte ich nicht.Habe 2 Jahre und 7 Monate ohne Arbeitsvertrag gearbeit.
Wir haben immer von Mo/Dienstag 0:00-1:00 Uhr in der Nacht angefangen und dann bis Samstag gegen 11:00 Uhr gearbeitet.Also 5 Tage immer in der Nacht um 0:00 angefangen, dann ca.10 h jedenTag/Nacht.Festlohn 1280.-€ Brutto
24 Tage Urlaub
In der gleichen Sache hatte ja ein anderer Anwalt anderes gerechnet und ist bei meinem Kollegen auf einen Stundenlohn von bei 8.-€ gekommen und mein Anwalt kommt bei mir nur auf 5,33 €, somit geht mir wirklich ein Haufen Geld bei der Nachzahlung verloren!Gibt es irgendwo das zum nachlesen, damit ich das meinem Anwalt zeigen kann.Was natürlich traurig für den Anwalt ist, so etwas muss er doch eigentlich Wissen, oder?

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