Berechnung Urlaubstage bei Teilzeit

19. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
GräfinR
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 27x hilfreich)
Berechnung Urlaubstage bei Teilzeit

Hallo, guten Tag zusammen,
3 -Tage - Woche = mind. 12 Tage Urlaub = 4 Wochen Urlaub, soweit ok.
Folgender Fall:
Arbeitnehmer arbeitet im ersten Halbjahr 3 Tage in der Woche und ab Juli (2. Halbjahr) jedoch nur noch einen Tag wöchentlich.
Er nimmt im Juni 3 Tage (1 Woche) Urlaub und ist der Meinung, dass er nun noch die 9 Tage (gem. obiger Berechnung) Resturlaub nehmen kann. Da er ja jetzt nur noch einen Tag in der Woche arbeitet, wäre er somit 9 Wochen weg.
Kann nicht sein, wie ist die korrekte Berechnung bei solch einer Konstellation?
Danke für Eure Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// 3 -Tage - Woche = mind. 12 Tage Urlaub = 4 Wochen Urlaub

Um zu präzisieren: Werktage, also Mo-Sa, und: aufs ganze Jahr bezogen und dieses Modell gilt Jan-Jun. Unter diesem Modell hast du 3 Urlaubstage verbraucht, also 1/4 des Jahresanspruchs, 1/2 des bis dahin 'erworbenen.
Jetzt ändert sich aber ab Juli dein Arbeitsschema auf 1 Tag/Woche, aufs Jahr bezogen also mit 4 Tagen U-Anspruch.
Ab Juli musst du also nur noch 1 Tag Urlaub beantragen, weil du ja nur für 1 Tag arbeitspflichtig bist. 1/4 deines Anspruchs verbraucht, blieben nach dieser Logik also noch 3/4, gleich 3 U-Tage. Das wurde auch früher so gehandhabt, dass der überschießende U-Anspruch gekürzt wurde - allerdings hat der EUGH dies gekippt. Ganz sicher bin ich nicht, aber dir stehen dann wohl aus der ersten Jahreshälfte noch die 3 'überzähligen', nicht verbrauchten, aber erworbenen Tage Urlaub zu.
Dazu
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/eugh-keine-urlaubskuerzung-bei-wechsel-von-vollzeit-in-teilzeit_144_190014.html

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#2
 Von 
GräfinR
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 27x hilfreich)

ups, dass heißt dann tatsächlich, dass der AN insgesamt 7 Wochen Urlaub hat? 1 Woche im Juni genommen, 3 Tage erworbenen Urlaub aus der ersten Jahreshälfte und 3 Tage aus der 2. Jahreshälfte. Er kann also noch 6 Wochen Urlaub machen????? Ich hingegen habe nur 4 Wochen, weil ich meine Arbeitstage nicht verändert habe? Kann nicht sein. Stell mir gerade vor, dass ich bei Vollzeit 20 Arb.-Tage (Jahres-Url.-Anspruch) habe, diesen erworbenen Jahresurlaub bis November nicht genommen habe, dann ab Dezember nur noch einen Tag wöchentlich arbeite, dass ich dann 20 Wochen in Urlaub gehen kann. Mein Chef wird sich freuen!!!

Signatur:

GräfinR

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
ups, dass heißt dann tatsächlich, dass der AN insgesamt 7 Wochen Urlaub hat?

Ja.

Zitat:
Stell mir gerade vor, dass ich bei Vollzeit 20 Arb.-Tage (Jahres-Url.-Anspruch) habe, diesen erworbenen Jahresurlaub bis November nicht genommen habe, dann ab Dezember nur noch einen Tag wöchentlich arbeite, dass ich dann 20 Wochen in Urlaub gehen kann.

Nein, nur 19.
Urlaubsanspruch für Jan-Nov = 11/12*20 = 18,33 Tage
Urlaubsanspruch für Dez = 1/12*4 = 0,33 Tage
Summe 18,66 Tage, gerundet auf 19 Tage

Zitat:
Mein Chef wird sich freuen!!!

Überlegen Sie mal:
Angenommen, Sie würden im Dezember nicht auf 1-Tage-Woche wechseln, sondern kündigen. Dann müsste der Arbeitgeber 19 Tage Urlaub auszahlen, was ca. 90% eines Vollzeitmonatsgehalts entspricht.
19 Tage Urlaub bei einem 1-Tag-pro-Woche-Mitarbeiter entsprechen ca. 4,4 Monate bezahlter Urlaub. 4,4 Monate eines 1-Tag-pro-Woche-Mitarbeiters verursachen die gleichen Lohnkosten wie 0,88 Monate eines Vollzeitmitarbeiters.
Sie sehen: Ein Arbeitnehmer, der auf Teilzeit wechselt und dann 19 Wochen Urlaub macht, ist für den Arbeitgeber nicht teurer als ein Arbeitnehmer der kündigt und sich 19 Tage Resturlaub auszahlen lässt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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