Berechnung des Urlaubsanspruchs bei 400 € Jobs

9. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ratsucher123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung des Urlaubsanspruchs bei 400 € Jobs

Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe eine 400 € Kraft, mit folgender Arbeitszeit Regelung: alle zwei Wochen Di 5 Stunden und alles zwei Wochen Fr. & Sa.je 5 Stunden - macht 40 Stunden pro Monat.
Bisher war ich immer flexibel und bin auf persönliche Wünsche bezüglich freier Arbeitstage eingegangen, das heißt meine Mitarbeiterin hat getauscht wie sie wollte.
Bei der Urlaubsberechnung habe ich nun ein Problem. Wenn Sie immer ihre Zeiten frei einträgt bleibe ich mit Ihrem Urlaubsanspruch zurück und muss dann für Ihre Urlaubstage eine weitere Aushilfe beschäftigen.
Eigentlich müßte ich auf die Einhaltung der verinbarten Arbeitstage bestehen und sie muss, falls Sie an bestimmten Tagen frei braucht dafür Urlaub nehmen korrekt?
Sonst werde ich wohl mein Problem nicht lösen können.
Das zweite ist die Berechnung der Urlaubstage, wir haben eigentlich eine 6 Tage Woche, wobei ich mit Ihr einen Urlaubsanspruch auf 5 Tage Woche Basis vereinbart hatte. Im Vertrag steht 6 Tage - heißt das jetzt 6 Tage zu 5 Stunden oder 6 volle Tage macht 12 halbe Tage. Das war das erste Arbeitsverhältnis welches ich geschlossen hatte, habe mich damals nicht beraten lassen.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
LG Ratsuchender 123

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

//... alle zwei Wochen Di 5 Stunden und alles zwei Wochen Fr. & Sa.je 5 Stunden

alternierend: eine woche so, die andere so?

// ... meine Mitarbeiterin hat getauscht wie sie wollte

sie hat die arbeitstage nach belieben geändert - richtig?
wenn sie das muster eingehalten hat, sollte daraus m.e. kein problem entstehen.

zur urlaubsberechnung. halbe tage urlaub gibt es nicht. die anzahl der urlaubstage hängt ausschließlich an der verteilung der az auf die wochentage.

das grundmuster ist woche 1 einen tag arbeit, woche 2 zwei tage. somit gibt es 26 wochen zu 1 tag und 26 wochen zu 2 tagen. nach dem burlg wären das dann 1/6 von 24/2 plus 2/6 von 24/2 gleich 2+4=6 urlaubstage.
bis dahin hast du keinen fehler gemacht, will mir scheinen. erst durch die verwirrung 'halbe tage' kommt der wurm rein.

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#2
 Von 
Ratsucher123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

... vielen Dank an blaubär , ich habe mich gerade auch mal bei Kollegen zu deren Handhabe umgehört.
Wie ich das jetzt so sehe,hat meine MA dann mit 3 Wochen Urlaub im Sommer ihren Anspruch rum.


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