Berechnung des Urlaubsanspruchs in der Probezeit

3. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
go502441-61
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung des Urlaubsanspruchs in der Probezeit

Hallo,

ich hätte da noch eine Frage zur Berechnung meines Urlaubsanspruchs. Ich befinde mich derzeit noch in der Probezeit bei 26 Urlaubstagen pro Jahr. Kompliziert wird die Sache noch dadurch, dass mein Eintrittsdatum zum 15. September war. Gesetzt den Fall, ich möchte zum Ende der Probezeit kündigen, wieviel Jahresurlaub steht mir dann zu? Vertraglich bestehen keine Sonderregelungen.

1) Aus Internetrecherche habe ich entnommen, dass mir je abgeschlossenem Monat (nicht Kalendermonat!) 1/12 meines Jahresurlaubs zusteht. Wird hier dann bei 26/12 mit 2,166 weitergerechnet oder abgerundet mit 2?

2) Was passiert beim Überschreiten der Jahresgrenze? Wird hier jedes Jahr separat gerechnet, was zu meinen Ungunsten ausfiele, denn die jeweils halben Monate zum Ein- und Austritt würden wegfallen, oder komme ich dann auf 26/12*5 oder sogar 26/12*6, wenn ich die Probezeit bis zum letzten Tage in Anstellung verbleibe und auch den letzten Monat noch voll mache?

Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG ).
Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden (§ 5 Abs. 2 BUrlG ).

Für 2018 hast du Anspruch auf 7 Urlaubstage (26/12x3).
Kündigst du zum 31.03.2019, sind es für 2019 ebenfalls 7 Urlaubstage.

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