Liebe Community,
ich stehe vor einer arbeitsrechtlichen Frage und hoffe auf eure Einsichten.
In unserem Unternehmen ist vertraglich festgelegt, dass Überstunden unverzüglich auszuzahlen sind. Allerdings nimmt sich unser Arbeitgeber regelmäßig 6 bis 12 Monate Zeit, um diese Überstunden tatsächlich auszubezahlen.
Nun behauptet der Arbeitgeber, dass wir Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zinsen haben, da er noch keine schriftliche Mahnung erhalten hat. Stimmt es wirklich, dass Arbeitnehmer erst dann Anspruch auf Zinsen ab dem Zeitpunkt der Mahnung haben?
Vielen Dank im Voraus für eure rechtliche Einschätzung Ratschläge!
Berechnung von Zinsansprüchen bei verzögerter Gehaltsauszahlung
16. September 2023
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Frage vom 16. September 2023 | 14:40
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung von Zinsansprüchen bei verzögerter Gehaltsauszahlung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 16. September 2023 | 14:54
Von
Status: Senior-Partner (6364 Beiträge, 1370x hilfreich)
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zahlungsverzug.html#tocitem1
Für mich ist der Arbeitgeber in Verzug wenn er nicht wie im Arbeitsvertrag festgelegt pünktlich zahlt
#2
Antwort vom 16. September 2023 | 15:11
Von
Status: Unbeschreiblich (30318 Beiträge, 5423x hilfreich)
Hast du bitte den Wortlaut aus deinem Arbeitsvertrag bzw. geltendem Tarifvertrag?Zitatdass Überstunden unverzüglich auszuzahlen sind. :
Das --unverzüglich-- könnte ja täglich, wöchentlich, monatlich heißen...Er sieht sich vermutlich nicht in Verzug.
Evtl. bezieht der AG sich auf § 286 (1) BGB.
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