Berechnung von Zinsansprüchen bei verzögerter Gehaltsauszahlung

16. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
naky
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung von Zinsansprüchen bei verzögerter Gehaltsauszahlung

Liebe Community,

ich stehe vor einer arbeitsrechtlichen Frage und hoffe auf eure Einsichten.

In unserem Unternehmen ist vertraglich festgelegt, dass Überstunden unverzüglich auszuzahlen sind. Allerdings nimmt sich unser Arbeitgeber regelmäßig 6 bis 12 Monate Zeit, um diese Überstunden tatsächlich auszubezahlen.

Nun behauptet der Arbeitgeber, dass wir Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zinsen haben, da er noch keine schriftliche Mahnung erhalten hat. Stimmt es wirklich, dass Arbeitnehmer erst dann Anspruch auf Zinsen ab dem Zeitpunkt der Mahnung haben?

Vielen Dank im Voraus für eure rechtliche Einschätzung Ratschläge!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6364 Beiträge, 1370x hilfreich)

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zahlungsverzug.html#tocitem1

Für mich ist der Arbeitgeber in Verzug wenn er nicht wie im Arbeitsvertrag festgelegt pünktlich zahlt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30318 Beiträge, 5423x hilfreich)

Zitat (von naky):
dass Überstunden unverzüglich auszuzahlen sind.
Hast du bitte den Wortlaut aus deinem Arbeitsvertrag bzw. geltendem Tarifvertrag?
Das --unverzüglich-- könnte ja täglich, wöchentlich, monatlich heißen...Er sieht sich vermutlich nicht in Verzug.
Evtl. bezieht der AG sich auf § 286 (1) BGB.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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