Hallo,
ich hoffe ich bin richtig hier beim Arbeitsrecht...
Es geht um einen Versicherungsvertreter, selbständig, erst seit Nov. 11 bei einem Versicherungsunternehmen tätig.
Sein Bruder war der erste Kunde, da der Vertreter noch keine Vertäge selbst machen durfte, hatte er seinen Betreuer zur Seite, der die Gespräche zwecks einer KFZ-Versicherung gemacht hatte. Der Versicherungsvertreter war nur "Zuhörer" bei der ganzen Sache, da er ja erst angefangen hatte.
Nun wie es so kam, der Betreuer wollte dem Kunden Rabatt geben und verlangte dann 300€ von dem Kunden und versicherte ihm deswegen keine Beitragerhöhung in den nächsten 7 Jahren.
Der Versicherungsvertreter wusste zu diesem Zeitpunkt nicht, dass dies eine Bereicherung und eine Straftat sei.
Da es dann aber zu Komplikationen mit dem Vertrag kam und der Kunde doch rund 500€ mehr bezahlen sollte nach einer Beitragsanpassung, hat der Versicherungsvertreter diesen "Vorfall" mit seinem Betreuer, dem Chef erzählt.
Dieser natürlich stinkesauer, dies ist eine Bereicherung, es wird konzequenzen für den Vertreter und auch seinen Betreuer haben, ggf einen AVAD-Eintrag und der Rausschmiss aus der Firma.
Dies wäre katastrophal, da der Vertreter noch nicht mal die abgeschlossene IHK Prüfung hat und auch nie wieder in der Finanzbranche arbeiten dürfte.
Kann man wirklich auch den Verteter und nicht nur den Betreuer dafür haften lassen?
"Gesunder Menschenverstand" hätte da sein müssen, aber woher sollte der Vertreter wissen, ob diese 300€ die an den Betreuer gingen, nicht weitergeleitet wird, an das Unternehmen?!
Wie gesagt, er war zu dem Zeitpunkt erst 2-3Wochen in der Branche und konnte dies nicht wissen.
Würde mich sehr über Antworten freuen!!!
LG
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Bereicherung
25. April 2013
Thema abonnieren
Frage vom 25. April 2013 | 18:33
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 3x hilfreich)
Bereicherung
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#1
Antwort vom 25. April 2013 | 22:57
Von
Status: Junior-Partner (5547 Beiträge, 2499x hilfreich)
quote:
ich hoffe ich bin richtig hier beim Arbeitsrecht...
nein, da
quote:
, selbständig,
Doppelpost:
http://www.123recht.net/Bereicherung-Versicherung-__f416428.html#last
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#2
Antwort vom 26. April 2013 | 08:14
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
a - gehört nicht hierher
b - "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht"
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Und jetzt?
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