Bereits genehmigter Urlaub soll gestrichen werden

23. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)
Bereits genehmigter Urlaub soll gestrichen werden

Hallo zusammen,

mein Urlaub zwischen dem 24.12. - 31.12.2015 habe ich Urlaub beantragt und wurde genehmigt. War mit meinem Teamleiter so abgesprochen. Nun habe ich mitbekommen, dass es ein Problem gibt, weil jetzt das ganze Team Urlaub hat in der Zeit und es muss mindestens einer da sein.

Der Teamleiter hatte vorher schon Urlaub beantragt und wurde genehmigt. Der eine Kollege ist jetzt noch bis nächste Woche im Urlaub (insgesamt 4 Wochen). Auch er hatte den Urlaub eingereicht und wurde genehmigt. Der Teamleiter weiß davon nur nichts.

Aufgrund der Genehmigung habe ich Urlaub gebucht. Nun soll ich meinen Urlaub stornieren, da ich noch in der Probezeit bin und die beiden anderen Kollegen den Vortritt haben aufgrund der Betriebszugehörigkeit.

Bleibe ich dann auf den Kosten sitzen? Genehmigung des Urlaubs liegt bei mir schriftlich vor. Bei den anderen beiden auch. Mein Urlaub wurde als letzter genehmigt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10688 Beiträge, 4206x hilfreich)

Du hast zwei Möglichkeiten.

1. Deinen Urlaub stornieren und weiterarbeiten
2. Deinen Urlaubsanspruch durchsetzen und dann arbeitslos sein.


Genauer:

Dein Arbeitgeber hat die Möglichkeit bereits genehmigten Urlaub zu widerrufen, die Hürden die daran gebunden sind, sind bis auf Katastrophenfälle allerdings kaum zu nehmen.
Mangelhafte Personalplanung ist allerdings kein Grund.
Ich kenne kein Urteil eines Arbeitsgerichts, welches in dieser Angelegenheit pro AG geurteilt hätte.

Problem ist Sie sind in der Probezeit und ohne Angabe von Gründen dann wohl kurzfristig arbeitslos, wenn Sie in Urlaub gehen.
Wenn Sie den gebuchten Urlaub stornieren, MUSS der Arbeitgeber die Ihnen entstandenen Kosten dafür übernehmen.

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