Hallo,
Ich habe bei meinem Arbeitgeber einen zusätzlichen Arbeitsvertrag über einen Bereitschaftsdienst. Dieser muss von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr von Montag bis Freitag und das komplette Wochende gemacht werden. Dazu gibt es eine separate Stempelkarte. Am Ende des Bereitschaftsdienst muss von mir eine Abrechnung von mir geschrieben werden.
Ist das als Nebenjob/Minijob zu sehen, somit der Lohn steuerfrei? (Unter 520€ im Monat) oder wie kann ich dieses zusätzliche Arbeitsverhältnis sehen?
Vielen Dank fürs Feedback!
Bereitschaftdienst
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ist das als Nebenjob/Minijob zu sehen, somit der Lohn steuerfrei? Nein - 2 Jobs beim selben Arbeitgeber gelten stets als einheitliches Beschäftigungsverhältnis.
wie kann ich dieses zusätzliche Arbeitsverhältnis sehen? Wie eine ganz gewöhnliche Lohnerhöhung, also steuer- und SV-pflichtig.
Und das passt noch mit der einzuhaltenden Ruhezeit???ZitatDieser muss von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr von Montag bis Freitag und das komplette Wochende gemacht werden. :
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und das passt noch mit der einzuhaltenden Ruhezeit??? Du hast ja schließlich "noch einen" Job bei diesem AG.ZitatDieser muss von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr von Montag bis Freitag und das komplette Wochende gemacht werden. :
Ich vermute eher Rufbereitschaft als Bereitschaft. Der augenfällige Unterschied liegt darin, dass der AN bei RF seinen Aufenthaltsort bestimmt und 'nur' in einer bestimmten Zeit und bei Bedarf vor Ort sein muss.
Bei echter Bereitschaft bestimmt der AG den Aufenthalt und echte Bereitschafsdienste zählen auch als AZ - da dürfte es schwierig werden mit der Tages- als auch mit der Wochenhöchstarbeitszeit.
Und du machst diese Was-auch-immer-Bereitschaft Nacht für Nacht und WE für WE, das liebe lange Jahr hindurch?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
15 Antworten