Bereitschaftsdienst = Arbeitszeit? Bezahlung oder Freizeitausgleich?

9. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
***gunnar***
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bereitschaftsdienst = Arbeitszeit? Bezahlung oder Freizeitausgleich?

Guten Tag,
bevor ich mich anwaltlich beraten lasse, möchte ich diesen Weg nutzten, um weiterre Informationen zu erhalten.

Ich arbeite als Betreuer in einem Wohnheim für behinderte Menschen. Wir arbeiten im 2-Schicht-System. Es gibt einen Tagesdienst und einen 24 Std. Dienst.
Meiner Meinung nach, werden grundlegende Aspekte des Arbeitszeitgesetzes verletzt. Um die Problematik zu verdeutlichen, bilde ich einmal einen typischen Dienstplan (März, 21 Arbeitstage) ab.

Legende des 24 Std Dienstes
T= Tagdienst 7:00 - 15:30
S = Spätdienst von 13.15 - 22:30 (incl 30 min Pause)
Bereitschaftsdienst 22:30 - 5:30 (Schlafen)
F = Frühdienst 5:30 - 14:45 (incl 30 min Pause)

1 T
2 T
3 °
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31 °

Eine Stunde des Bereitschaftsdienstes in der Nacht wird uns als Überstunde auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, die restlichen Nachtstunden werden mit 25% des Stundenlohnes vergütet. Damit werden die NAchtstunden quasi nicht vergütet, auch ein entsprechenden Freizeitausgleich findet nicht statt.

Wie im Beispiel, befindet ich mich, großzügig gerechnet 216 Stunden im Monat am Arbeitsort, während nur 168 Std. vergütet werden. Lt. Arbeitsvertrag arbeite ich 40 Std/Woche und bin bereits für Schichtarbeit. Weitere Angaben befinden sich im AV nicht. Einen Tarifvertrag ect gibt es nicht.

Neben der Vergütung geht es mir vor allem um die enorme Belastungen der 24 Std. Dienste, dabei ist die Bezahlung fast zweitrangig geworden.

Ich würde mich über Antworten freuen ;)

-- Editiert von ***gunnar*** am 09.03.2018 17:01

-- Editiert von ***gunnar*** am 09.03.2018 17:14

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blaubär+
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