In unserem ambulanten Pflegedienstgibt es seit kurzem eine nächtliche Rufbereitschaft, bislang wurde diese von extra dafür einegestellten Mitarbeitern gemacht, da es in den Verträgen der anderen MA keine Regelungen dazu gibt. Nun sind aber alle "Bereitschaftler" am Wochenende nicht verfügbar, der Geschäftsführer will dann irgendeinen der anderen Mitarbeiter zum Bereitschaftsdienst "verdonnern".
(Natürlich ohne Beteiligung des existierenden Betriebsrates)
Müßten die Mitarbeiter einer solchen Anordnung Folge leisten?
Wenn sie sich weigern, müßten sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen?
Bereitschaftsdienst zwangsweise? :-(
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hat denn keiner ´ne Idee???
Wofür haben Sie dann denn den Betriebsrat?
Der BR ist doch dazu da, hier einzugreifen.
Der Arbeitgeber kann, im Rahmen seines Weisungsrechtes Überstunden anordnen, erscheint der AN nicht, muss er mit Konsequenzen rechnen. Also heisst es, hier im Vorfeld etwas zu tun.
D.h., schnellstens zum BR, der sollte einen Beschluss fassen zu Verweigerung der Genehmigung und dies dem Arbeitgeber mitteilen.(ggf. mit dem Hinweis auf einstweilige Verfügung). Dann dürfte den AN nicht viel passieren, sollte eine Abmahnung kommen - Klage dagegen ist normalerweise erfolgreich.
Tut der BR jedoch nichts oder hat nichts gegen die Üst. einzuwenden, dann Gute Nacht.
Abgesehen davon ist hier auch noch zu klären, ob Rufbereitschaft als Überst. gewertet werden. Gibt es evtl. bereits Betriebsvereinbarungen - wenn nicht, wird´s Zeit-. Dies alles sollte mit dem BR besprochen werden, schliesslich ist das Ihre Vetretung!
Da es ja nicht nur einen AN betrifft, wäre vielleicht auch eine Betriebsversammlung vom BR einzuberufen. Sie sehen, es gibt hier doch eine ganze Menge zu tun und zu beachten, und pauschal eine absolute Antwort zu geben eher schwierig, da ich weder die Firma kenne noch Ihren BR und sein bisheriges Wirken.
Ich hoffe, Sie finden hier mit dem BR eine schnelle Lösung.
Gruss
TomH
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
69 Antworten
-
11 Antworten