Hallo,
hoffe das ich hier richtig bin. Ich hatte dieses Jahr einen Arbeitsunfall. Ab Oktober 2011 bin ich voraussichtlich wieder arbeitsfähig. In der Zwischenzeit hat mein AG mir gekündigt ( Kdg. ist leider rechtens) so das ich ab Oktober wieder arbeitssuchend bin. Wer ist dann für die Berufliche Wiedereingliederung zuständig? Die Arbeitsagentur oder die Berufsgenossenschaft?
Diese Frage habe ich der Arbeitsagentur gestellt, sowie der BG nur schieben die sich gegenseitig die Verantwortung zu.
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Berufliche Wiedereingliederung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Berufsgenossenschaft müßte zuständig sein. Mit welcher Begründung wurde Ihr Antrag abgelehnt? Haben Sie das schriftlich?
Zur Zuständigkeit:
http://www.dguv.de/inhalt/rehabilitation/teilhabe/index.jsp
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Ich hatte die Woche Besuch von einer Beraterin der Berufsgenossenschaft BGHW. Die sagte mir da ich ab Oktober ja wieder arbeitslos bin wäre die Arbeitsagentur dafür zuständig, da ich ja keinen Arbeitgeber mehr hätte den sie mit unterstützen können z.B. durch reduzierte Arbeitszeiten mit begleitenden REHA Maßnahmen, berufl. Anpassung, Weiterbildung etc.
Die Arbeitsagentur sagte man könne mir bei der Stellenvermittlung (worauf ich gerne verzichte) helfen aber alles andere liegt bei der BG.
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Bei der Stellensuche wollen Sie nicht unterstützt werden. Sie sind ab Oktober arbeitslos. Welche Unterstützung stellen Sie sich denn konkret vor?
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Bitte nicht falsch verstehen, meinen Job suche ich mir selber. Denn die Arbeitsagentur konnte mir noch NIE einen Job vermitteln. Die Vermittlungsangebote die in der Vergangenheit kamen, entsprachen nie meinen finanziellen Vorstellungen. Es sei denn ich wäre bereit gewesen für 1200€ brutto als Fernfahrer zu arbeiten. Sicher wenn die ein interessantes Stellenangebot haben, bin ich dem mit Sicherheit nicht abgeneigt aber daran glaube ich nicht.
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-- Editiert doggy29 am 27.08.2011 23:28
-- Editiert doggy29 am 27.08.2011 23:29
Die Frage, welche Unterstützung Sie gerne hätte, ist damit aber nicht beantwortet.
Im Prinzip haben Sie aber recht, selber suchen ist sinnvoller.
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Zu der Frage, welche Unterstützung ich mir vorstelle. Nun fangen wir vorne an. Ich fahre seit ca. 2 Jahren im Fernverkehr. Hätte wohl auch einen potenziellen Arbeitgeber aber es fehlen mir dort an 2 Dingen:
- Fahrpraxis auf einem Sattelzug (bisher nur Solo- oder Hängerzug)
diese müsste ich dann auffrischen über Fahrstunden bei einer Fahrschule, Praktika mäßig ist leider bei ihm nicht möglich, da er keine Kapazitäten hat für eine Doppelbesetzung
- den IHK Abschluss als Berufskraftfahrer, denn den möchte er sehen. Ich habe leider nur die passenden Führerscheine
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-- Editiert doggy29 am 27.08.2011 23:34
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