Berufliche Wiedereingliederung

27. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
doggy29
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 21x hilfreich)
Berufliche Wiedereingliederung

Hallo,

hoffe das ich hier richtig bin. Ich hatte dieses Jahr einen Arbeitsunfall. Ab Oktober 2011 bin ich voraussichtlich wieder arbeitsfähig. In der Zwischenzeit hat mein AG mir gekündigt ( Kdg. ist leider rechtens) so das ich ab Oktober wieder arbeitssuchend bin. Wer ist dann für die Berufliche Wiedereingliederung zuständig? Die Arbeitsagentur oder die Berufsgenossenschaft?

Diese Frage habe ich der Arbeitsagentur gestellt, sowie der BG nur schieben die sich gegenseitig die Verantwortung zu.

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die Berufsgenossenschaft müßte zuständig sein. Mit welcher Begründung wurde Ihr Antrag abgelehnt? Haben Sie das schriftlich?

Zur Zuständigkeit:
http://www.dguv.de/inhalt/rehabilitation/teilhabe/index.jsp

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
doggy29
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich hatte die Woche Besuch von einer Beraterin der Berufsgenossenschaft BGHW. Die sagte mir da ich ab Oktober ja wieder arbeitslos bin wäre die Arbeitsagentur dafür zuständig, da ich ja keinen Arbeitgeber mehr hätte den sie mit unterstützen können z.B. durch reduzierte Arbeitszeiten mit begleitenden REHA Maßnahmen, berufl. Anpassung, Weiterbildung etc.

Die Arbeitsagentur sagte man könne mir bei der Stellenvermittlung (worauf ich gerne verzichte) helfen aber alles andere liegt bei der BG.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Bei der Stellensuche wollen Sie nicht unterstützt werden. Sie sind ab Oktober arbeitslos. Welche Unterstützung stellen Sie sich denn konkret vor?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
doggy29
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 21x hilfreich)

Bitte nicht falsch verstehen, meinen Job suche ich mir selber. Denn die Arbeitsagentur konnte mir noch NIE einen Job vermitteln. Die Vermittlungsangebote die in der Vergangenheit kamen, entsprachen nie meinen finanziellen Vorstellungen. Es sei denn ich wäre bereit gewesen für 1200€ brutto als Fernfahrer zu arbeiten. Sicher wenn die ein interessantes Stellenangebot haben, bin ich dem mit Sicherheit nicht abgeneigt aber daran glaube ich nicht.

-----------------
""

-- Editiert doggy29 am 27.08.2011 23:28

-- Editiert doggy29 am 27.08.2011 23:29

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die Frage, welche Unterstützung Sie gerne hätte, ist damit aber nicht beantwortet.
Im Prinzip haben Sie aber recht, selber suchen ist sinnvoller.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
doggy29
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 21x hilfreich)

Zu der Frage, welche Unterstützung ich mir vorstelle. Nun fangen wir vorne an. Ich fahre seit ca. 2 Jahren im Fernverkehr. Hätte wohl auch einen potenziellen Arbeitgeber aber es fehlen mir dort an 2 Dingen:

- Fahrpraxis auf einem Sattelzug (bisher nur Solo- oder Hängerzug)
diese müsste ich dann auffrischen über Fahrstunden bei einer Fahrschule, Praktika mäßig ist leider bei ihm nicht möglich, da er keine Kapazitäten hat für eine Doppelbesetzung
- den IHK Abschluss als Berufskraftfahrer, denn den möchte er sehen. Ich habe leider nur die passenden Führerscheine

-----------------
""

-- Editiert doggy29 am 27.08.2011 23:34

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen