Berufsbegleitendes Studium

6. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
jimmy1985
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 62x hilfreich)
Berufsbegleitendes Studium

Hallo,

ich wollte ab September ein berufsbegleitendes Studium beginnen. Da die kontreten Gespräche mit dem Arbeitgeber demnächst stattfinden, benötige ich Ratschläge.

Nehmen wir mal an mein Arbeitgeber übernimmt die Studiengebühren (ca. 300 Euro im Monat), müsste ich einen Fortbildungsvertrag schließen, d. h. ich würde mich nach dem Studium für die Zeit X an den AG binden.

Theoretisch wäre der Arbeitgeber ja nicht dazu verpflichtet, mein Gehalt nach dem abgeschlossenem Studium anzuheben und könnte mich auch weiterhin die selbe Tätigkeit ausüben lassen.

Besteht da die Möglichkeit, sowas in dem Fortbildungsvertrag zu vereinbaren, wie z. B. eine Gehaltserhöhung nach dem Studium und die Aussicht auf eine neue Position?

Hat da jemand Erfahrungen in dieser Hinsicht?

MFG

Jimmy

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es gibt keine Vorschriften, was alles im Rahmen eines solchen Vertrags vereinbart werden darf. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, die beiden von Ihnen genannten Punkte mit in den Vertrag zu nehmen.
Dabei sollte aber keine "Gehaltserhöhung" (der Begriff ist zu schwammig) vereinbart werden, sollte z.b. ein Gehalt in Höhe des tariflichen Lohns o.ä..
Auch in welcher Tätigkeit man beschäftigt werden will gehört m.E. in den Vertrag.


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