Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 24 Weiterarbeit (Nach der Ausbildung )

21. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Molking
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 24 Weiterarbeit (Nach der Ausbildung )

Wenn ich am 27.1 meine Facharbeiter Brief bekomme und ich 28.1 Mein Arbeitsvertrag unterschreiben soll und ich dieses verweigere greift dann BBiG § 24 und ich habe dann ein unbefristet Arbeitsverhältnis ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Warum sollte dich der AG arbeiten lassen, wenn du nicht bereit bist einen Vertrag zu unterschreiben?

Er wird dich eher heim schicken als dich arbeiten zu lassen.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Sehr tricky. Aber wohl erfolglos: Ein Vertrag beinhaltet den gemeinsamen Willen beider Partei - wenn also die eine Partei (du) den Vertrag nicht unterschreibt: wo ist da der gemeinsame Wille?

:bang:

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

§24 BBiG greift hier nicht, weil du nicht weiterbeschäftigt wirst, "ohne dass darüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist".

Am 28.01. bist du kein Azubi mehr. Der AG legt dir einen Arbeitsvertrag vor und wenn du den nicht unterschreibst, bist du arbeitslos. So einfach ist das.

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