Hallo,
habe folgendes Problem.
Habe hier im Dorf seit Oktober 2010 ein Geschäft und seit März 2011 eine Aushilfe auf 100 Euro-Basis.
Die Aushilfe habe ich bei der Knappschaft angemeldet.
Heute wollte ich den wieder abmelden zum 01.11.2011, jetzt wollten die eine Nummer von der Berufsgenossenschaft.
Ich habe Ihn nicht bei der Berugsgenossenschaft angemeldet weil ich dachte es geht alles über die Knappschaft.
Heute bei der Berufsgenossenschaft erstmal die Unterlagen zukommen lassen und ausgefüllt.
Jetzt meine Frage:
- muss mein Geschäft immer bei der Berufsgenossenschaft angemeldet sein, wie hoch ist da der Beitrag?
- das ich bei einem Beschäftigten bei der Genossenschaft anmelden muss weiß ich jetzt, werde die Monate mit Sicherheit nachzahlen müssen, wie hoch ist da der Beitrag?
Ich danke erstmal für Eure Hilfe.
Mfg. David
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Berufsgenossenschaft
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Gewerberecht passt da besser.
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Hm, kann ich das nachträglich verschieben oder soll ich einfach einen neuen Thread bei Gewerberecht aufmachen?
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Warum überhaupt hier fragen, wenn doch eh schon Kontakt mit der BG besteht? Dort nachfragen ergibt wohl die genaueste Antwort.
Der Grundbeitrag zur BG richtet sich nach dem für die Branche üblichen Gefahrentarif, innerhalb derer gibt es unterschiedliche Gefahrenklassen (z.B. für die Werkstatt eine andere als fürs Büro) sowie der Jahreslohnsumme. Hinzu kommen je nach BG noch Zuschläge, z.B. für Unfallneulasten aus dem Vorjahr, in Anspruch genommenen medizinischen Dienst u.ä. Eine genaue Antwort wird Dir hier also niemand geben können.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
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