Angenommen ein Arbeitnehmer im Personenverkehr muss im freigestellten Schülerverkehr einspringen. Unter den zu befördernden Kindern befindet sich ein Kind mit einer ansteckenden Krankheit, die dem Fahrer beim Abholen des Kindes von den Eltern nicht gemeldet wurde z.b. Läusebefall, Röteln etc..
Der Fahrer hat sich mit dieser Krankheit angesteckt, muss sich krankschreiben lassen und hat dadurch ggf. Lohnausfall bzw. weniger Lohn durch fehlende Zuschläge oder Einbußen in den Arbeitsstunden. Evtl. zusätzlichen Ärger, weil z.b eigenes Kind oder Partner nun ebenfalls angesteckt. Welche Rechte hat der Arbeitnehmer?
"Berufsrisiko"?
Nun ja, es gibt den Begriff der "gefahrgeneigten Arbeit." Wenn man denn beweisen kann, dass man sich die Läuse im Rahmen der Dienstausübung zugezogen hat, dass nicht die Kids sie nach Hause gebracht haben, man sie sich nicht im Supermarkt geholt hat, dann kümmert sich die Berufsgenossenschaft darum. Und dadurch ist man ganz gut abgesichert.
wirdwerden
hat dadurch ggf. Lohnausfall bzw. weniger Lohn durch fehlende Zuschläge oder Einbußen in den Arbeitsstunden. Man ist bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall grundsätzlich so zu stellen, als habe man gearbeitet - insofern kann der Fall ja nicht eintreten (zumindest nicht in den ersten 6 Wochen).
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Angenommen---ein Arzt schreibt ihn arbeitsunfähig ...wegen Röteln...und der AN meldet seinem AG die Arbeitsunfähigkeit...Dann zahlt der AG max 6 Wochen nach TzBfG das Arbeitsentgelt weiter.Zitat :muss sich krankschreiben lassen
Ja, das kann passieren. Die wird ihm der AG wahrscheinlich nicht zahlen. Auch die eingebüßten Mehrarbeitsstunden wahrscheinlich nicht.Zitat :durch fehlende Zuschläge
Ich nehme an, das wars schon mit den AN-Rechten.Zitat :Welche Rechte hat der Arbeitnehmer?
Was sagt denn der Arbeitsvertrag/Tarifvertrag zu solchen Risiken?
Ärger zu Hause ist mW nicht arbeitsrechtlich abgedeckt.
Die wird ihm der AG wahrscheinlich nicht zahlen. Doch, wird er.
Dann zahlt der AG max 6 Wochen nach TzBfG das Arbeitsentgelt weiter. Nö, nach dem EntgFZG.
Ja, wenn er denn wegen der angenommenen AU-Tage welche zu bekommen hätte.Zitat :Doch, wird er.
Danke, war die falsche Schublade.Zitat :Nö, nach dem EntgFZG.
Zitat :Angenommen ein Arbeitnehmer im Personenverkehr muss im freigestellten Schülerverkehr einspringen.
Und weiter angenommen, dergleichen passiert im üblichen Linienverkehr - macht das arbeitsrechtlich einen Unterschied? - wohl kaum - Sowas kann dir auch in der Freizeit passieren.
Allg. Lebensrisiko - das Leben ist von Haus aus lebensgefährlich.
Weswegen ich schlicht vermute, dass es nicht wirklich um diese Einsätze selbst geht, das Fahren, sondern vll. eher um die Schüler, den freigestellten Schülerverkehr ( ein schöner Begriff, noch nie zuvor gehört ).
Und jetzt?
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