Berufsschulzeugnis

10. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Linumea
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsschulzeugnis

Hallo!

Hätte da mal ne Frage zum Jahreszeugnis einer bayerischen Berufsschule.
Dort wurden die gesamten Fehltage im Schuljahr + die nicht hinreichend entschuldigten Fehltage eingetragen. Uns wurde nie mitgeteilt, dass Fehltage im Zeugnis erscheinen. Dies steht auch nicht in der Schulordnung. Zudem habe ich mich immer vorschriftgemäß entschuldigt!

Weiß zufällig jemand, ob das überhaupt rechtsmäßig ist? Wie ist denn so etwas gesetzlich geregelt? Wenn ich mich mit so einem Zeugnis bewerben muss, stehe ich vor zukünftigen AG doch ziemlich schlecht da!

Bitte um Rat!! Vielen Dank im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

Hallo, ganz genau kann ich dir auch nicht helfen, aber es ist schon seit 2,3 oder 4 Jahren überall eingeführt meine ich, dass die Fehltage und das Sozialverhalten mit auf dem Zeugnis aufgeführt werden.

Ich selber hatte auch 35 entsch. Fehltage, da ich oft bei Einstellungstests und Vorstellungsgesprächen war. Wenn du es begründen kannst, dann sollte das allerdings vor dem AG keine Probleme machen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Linumea
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Annika!
Erst mal danke für die schnelle Antwort!!

Meine Fehltage waren Krankheitstage. Doch waren diese nicht so häufig, wie im Zeugnis angegeben. Zudem hab ich mich immer vorschriftgemäß entschuldigt. Im Zeugnis steht jedoch "an x Tagen nicht hinreichend entschuldigt gewesen", was ich mir nicht erklären kann! Daraufhin habe ich der Schulleiterin und Klassenlehrerin einen Brief geschrieben und Sie gebeten mir mitzuteilen, wann ich denn gefehlt hätte und wie eine "hinreichende Entschuldigung" auszusehen hätte. Auf diesen Brief habe ich aber bis heute keine Antwort erhalten!

Die rechtliche Grundlage dafür, dass Fehltage und Verhalten ins Zeugnis aufgenommen werden, wär auch sehr interessant. Weiß aber leider nicht, in welchem Gesetz diese steht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)

Leider kenn ich die gesetzl. Grundlage dafür nicht. Aber bei mir waren auch schon die Fehltage im Berufsschul-Zeugnis aufgeführt - und das vor über 10 Jahren (ebenfalls in Bayern). Wir wussten aber alle, dass dies so sein wird.

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#4
 Von 
tf1977
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

So weit ich informiert bin kommen die Fehltage mit ins Zeugnis, anders sieht es aus wenn das Zeugnis ein Bewerbungszeugnis ist, dann müssen die Fehltage auf ein Extrablatt, zum Beispiel ein Halbjahr vor dem Abschluss wo man davon ausgehen kann das dieses Zeugnis benutzt wird um sich für eine weitergehende Arbeit zu bewerben. War zumindest vor ein par Jahren noch so, alles ohne Gewähr :)

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