Beschäftigung bei einem Zweckverband der Gemeinden und des Landkreises

25. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)
Beschäftigung bei einem Zweckverband der Gemeinden und des Landkreises

Hallo zusammen,

ich habe mich bei einem Zweckverband für Breitbandversorgung auf eine Stelle beworben.
Der Verband ist für den Zweck der Versorgung des Landkreises bzw. aller Gemeinden (Mitglieder) auf Dauer gegründet worden. Vorsitzende sind lokale Bürgermeister. Der Zweckverband ist 100% in öffentlicher Hand.

Habe ich die gleiche Arbeitsplatzsicherheit wie Angestellte im TVÖD?
Die Bezahlung ist lt. Auskunft an den TVÖD "angelehnt"

Der Betrieb hat nur ca. 5 Mitarbeiter. Hätte ich dann nicht mal einen Anspruch auf Elternzeit und der Kündigungsschutz greift doch auch erst ab 10 Mitarbeitern, richtig?

Danke und Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17351 Beiträge, 6462x hilfreich)

Mit 5 AN ist das ein Kleinbetrieb. Mit allen Konsequenzen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)

OK Danke.

Und ein Vorteil durch öffentlichen Dienst gibt's es dann auch nicht!? Weil es eine separate Firma ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119357 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Habe ich die gleiche Arbeitsplatzsicherheit wie Angestellte im TVÖD?

Ja, denn 0 lässt sich in dem Falle ja nicht unterschreiten.



Zitat (von str516605-53):
Und ein Vorteil durch öffentlichen Dienst gibt's es dann auch nicht!?

Wie sollte es dazu kommen? Die Firma hat der Schilderung nach mit öffentlichem Dienst offenbar nichts zu tun.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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