Hallo zusammen,
ich habe mich bei einem Zweckverband für Breitbandversorgung auf eine Stelle beworben.
Der Verband ist für den Zweck der Versorgung des Landkreises bzw. aller Gemeinden (Mitglieder) auf Dauer gegründet worden. Vorsitzende sind lokale Bürgermeister. Der Zweckverband ist 100% in öffentlicher Hand.
Habe ich die gleiche Arbeitsplatzsicherheit wie Angestellte im TVÖD?
Die Bezahlung ist lt. Auskunft an den TVÖD "angelehnt"
Der Betrieb hat nur ca. 5 Mitarbeiter. Hätte ich dann nicht mal einen Anspruch auf Elternzeit und der Kündigungsschutz greift doch auch erst ab 10 Mitarbeitern, richtig?
Danke und Grüße
Beschäftigung bei einem Zweckverband der Gemeinden und des Landkreises
25. November 2021
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Frage vom 25. November 2021 | 10:24
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 3x hilfreich)
Beschäftigung bei einem Zweckverband der Gemeinden und des Landkreises
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#1
Antwort vom 25. November 2021 | 12:23
Von
Status: Weiser (17351 Beiträge, 6462x hilfreich)
Mit 5 AN ist das ein Kleinbetrieb. Mit allen Konsequenzen.
#2
Antwort vom 25. November 2021 | 19:46
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 3x hilfreich)
OK Danke.
Und ein Vorteil durch öffentlichen Dienst gibt's es dann auch nicht!? Weil es eine separate Firma ist?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. November 2021 | 21:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119357 Beiträge, 39714x hilfreich)
ZitatHabe ich die gleiche Arbeitsplatzsicherheit wie Angestellte im TVÖD? :
Ja, denn 0 lässt sich in dem Falle ja nicht unterschreiten.
ZitatUnd ein Vorteil durch öffentlichen Dienst gibt's es dann auch nicht!? :
Wie sollte es dazu kommen? Die Firma hat der Schilderung nach mit öffentlichem Dienst offenbar nichts zu tun.
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