Beschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber nach Elternzeit

27. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
phoebosson
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber nach Elternzeit

Meine Frau war 11 Jahre bei einer Krankenkasse beschäftigt, dann 8,5 Jahre in Elternzeit. Jetzt ist sie vom Arbeitgeber angerufen worden und wegen Wiedereinstieg gefragt worden. Nachdem für meine Frau nur eine Teilzeitbeschäftigung in Frage kommt, der Arbeitgeber aber keine geeignete Arbeitszeiten "anbieten kann" will der Arbeitgeber jetzt einen Aufhebungsvertrag aufsetzen. Was sieht die Gesetzeslage dazu aus? Welche Lösungen wären hier denkbar? Muss der Arbeitgeber Möglichkeiten suchen, die meiner Frau passen (wäre wohl aber die schlechteste Lösung, wenn der Arbeitgeber meine Frau los haben will)? Besteht die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu bekommen bis meine Frau wieder Vollzeit arbeiten kann? Falls die Kündigung vollzogen werden soll, steht meiner Frau dann eine Abfindung zu?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von phoebosson):
Muss der Arbeitgeber Möglichkeiten suchen, die meiner Frau passen

Der Arbeitgeber bietet die gewünschte Teilzeit an. Das die Frau die Wunscharbeitszeiten nicht bekommt, ist ihr Problem, nicht das des Arbeitgebers.



Zitat (von phoebosson):
Falls die Kündigung vollzogen werden soll, steht meiner Frau dann eine Abfindung zu?

Ein "mag ich nicht" geht eher in Richtung Annahmeverzug / Arbeitsverweigerung und löst keinen Abfindungsanspruch aus.



Zitat (von phoebosson):
Besteht die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu bekommen bis meine Frau wieder Vollzeit arbeiten kann?

Die Frage wird wohl nur der Arbeitgeber beantworten können.
Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von phoebosson):
Besteht die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu bekommen bis meine Frau wieder Vollzeit arbeiten kann?


Regelungen zu unbezahltem Sonderurlaub finden sich i.d.R. im Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen.

Zitat:
Muss der Arbeitgeber Möglichkeiten suchen, die meiner Frau passen


Warum nicht umgekehrt? Habt ihr versucht, die Kinderbetreuung den Arbeitszeiten anzupassen?
Was genau passt deiner Frau an den angebotenen Arbeitszeiten nicht?
Vielleicht trifft man sich dann in der Mitte.
Die Kinder haben auch einen Vater. Könntest du deine Arbeitszeiten flexibler gestalten?
Bietet einer der Arbeitgeber Telearbeit an?
Möchte deine Frau im Moment überhaupt wieder arbeiten?

Zitat:
Welche Lösungen wären hier denkbar?


Die Lösungsmöglichkeiten müsst ihr selbst durchspielen.
Wir wissen nicht, wie eure Kinder betreut werden oder wie flexibel die Arbeitszeiten bei euren Arbeitgebern gestaltet werden können oder ...
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Wo sich kein Weg findet, fehlt vermutlich der Wille ;)

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass ein Tarifvertrag existiert. Da würde ich mal reinschauen, wie die Regelungen aussehen. Ohne diese detaillierte Kenntnis weiss man doch gar nicht, was überhaupt möglich ist. Das ist doch der erste Schritt. Dann würde ich Kontakt zum Betriebsrat aufnehmen. Die kennen in der Regel doch ihren Laden ganz gut, wissen, wo vielleicht die Einrichtung einer Teilzeitstelle möglich ist.

Aber, was mich stutzig macht. Der Arbeitgeber hat angerufen? Die Frau hat sich nie um ihre Belange gekümmert? Wann wäre denn der Mutterschutz ausgelaufen?

Ich hab noch eine ganz andere Idee, aber darüber möchte ich erst schreiben, wenn die Zusatzinfos da sind.

wirdwerden

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Eine Abfindung ist eigentlich nur zu erwarten, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer los werden will.

So, wie die Aktien stehen, könnte der Arbeitgeber das Verhältnis mit Ihrer Frau im Prinzip so belassen, wie es ist. Sie kostet ihn kein Geld und alles ist prima. Interessant wird es, wenn der Arbeitgeber möglicherweise eine Planstelle, auf der Ihre Frau sitzt, für jemanden frei haben möchte.

Aber wenn Ihre Frau quasi 8.5 Jahre zu Hause ist und da bleiben will, dann wüsste ich auf Anhieb nicht, was da abgefunden werden soll. Der Punkt ist, daß Ihre Frau dann tatsächlich die Stelle haben will und sie auch ausfüllen kann und "der Arbeitgeber sie rauskicken will". Tatsächlich ist es halt so, daß niemand einen Anspruch auf "Schokoladenarbeitszeiten" hat. Wenn Ihre Frau die Arbeitszeit wegen der Kinder nicht erfüllen kann, dann ist das erst einmal ein Problem, welches aus Ihrer Sphäre stammt....

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ich hatte da noch eine ganz andere Idee, aber der Fragesteller scheint ja nicht mehr mitzulesen.

wirdwerden

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