Beschäftigung nach Renteneintritt

14. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Problembär
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschäftigung nach Renteneintritt

Kann man arbeitsrechtlich ohne Probleme einen Mitarbeiter der gekündigt hat und Altersrente mit 65 bezieht, Stundenweise weiterbeschäftigen ? Oder führt dies zu einem wiederaufleben des Arbeitsverhältnisses und welches Risiko geht der Arbeitgeber ein ?

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"BS"

-- Editiert von Brigitte.Schweizer@genossenschaftsverband.de am 14.07.2006 11:58:39

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Also der Mitarbeiter hat gekündigt und ihr wollt ihn nahtlos - nur mit verringerter Stundenzahl weiterbeschäftigen? Oder wollt ihr ihn wieder beschäftigen nachdem er bereits ausgeschieden ist?

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#2
 Von 
Problembär
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist dem Mitarbeiter egal, wir können beide Varianten gehen. Wie würde es denn aussehen, wenn 2 Monate Pause dazwischenliegen ?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Das kommt drauf an, obs bei euch irgendwelche Regelungen (arbeitsvertraglich/Tarifvertraglich/sonstige) gibt, die vorherige Beschäftigungszeiten anrechnen.

Ich weiß jetzt auch nicht, was für Risiken du da befürchtest. Das wäre dann wieder oder weiter ein Arbeitsverhältnis.

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#4
 Von 
Problembär
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau das wird das Problem sein, es gibt eine BV die die vorigen Beschäftigungszeiten anrechnet. Also würde wohl das alte Arbeitsverhältnis wieder aufleben, auch wenn der Mitarbeiter Altersrente bezieht. Kann der Mitarbeiter einzelvertraglich auf diese Regelungen verzichten? Ich würde den Mitarbeiter gerne die Stunden arbeiten lassen aber unsere Rechtsabteilung hat bedenken.

-- Editiert von Problembär am 14.07.2006 13:06:39

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Kann der Mitarbeiter einzelvertraglich auf diese Regelungen verzichten?


Vermutlich nicht.

Ihr habt ne Rechtsabteilung und du fragst in nem Laienforum nach? Die Rechtsabteilung sollte eure ganzen betrieblichen/branchenmäßigen Vereinbarungen kennen und wenn die Bedenken haben, dann sicher basierend auf euren Regelungen, die hier ja nicht mal jemand kennt.

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#6
 Von 
Problembär
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich suche nur nach einer Lösung, und glaube die Rechtsabteilung vertritt immer die extremste Meinung. Es ist ja einfach zu sagen es geht nicht. Vielleicht gibt es ja jemand der genau solch einen Fall schon einmal hatte und weiß wie man das regeln kann. Ich bin auch kein Arbeitgeber sondern nur der Abteilungsleiter der einer Mitarbeiterin helfen möchte.

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Ja das versteh ich schon, aber selbst wenn es hier jemanden gibt, bei dem das so gemacht wurde, können dort ganz andere Voraussetzungen vorliegen.

Lass es dir einfach begründen von der Rechtsabteilung, die dann ja (hoffentlich) auch auf die entsprechenden Regelungen für eure Firma bezug nehmen. Wenn du der Meinung bist, dass die genannte Betriebsvereinbarung das doch zulässt, dann kannst du das ja deinerseits mit der Rechtsabteilung kommunizieren.

Aber wo besteht eigentlich das Problem, wenn der Mitarbeiter weiter beschäftigt wäre? Anspruch auf Prämie? Oder gehts 'nur' um den Kündigungsschutz? Sonstiges?

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#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

also im bat/tvöd ist es so geregelt, dass man mit 65 automatisch aus dem berufsleben auscheidet, also ohne kündigung etc. ab 65 sind die leute, also die rentner so gestellt, dass sie beliebig hinzu verdienen dürfen. wenn die person also bei euch weiter machen soll, gibt es einen neuen vertrag, der mit oder ohne grund befristet sein kann. geht üblicherweise bis zum 68. jahr. br muss zustimmen, wenn vorhanden.

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"... nach bestem Wissen :) . Gleichwohl: Rat ist nur kollegial. "

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