Beschäftigung von Familienangehörigen

25. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
hauself90
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)
Beschäftigung von Familienangehörigen

Hallo,

angenommen man ist Hausfrau, hat also keinen Arbeitgeber. Zur Aufbesserung der Haushaltskasse gründet man einen Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer und handelt online mit gebrauchtem Spielzeug. Die steuerlichen Fragestellungen des Gewerbes an sich sollen hier keine Rolle spielen.

Die Mutter des Ehemannes hilft bei einfachen Sortier-Tätigkeiten.
Sie arbeitet von zu hause aus in ihrem privaten Zimmer.
Sie teilt sich ihre Zeiten komplett frei ein und ist nicht weisungsgebunden mit Ausnahme der Sortier-Anweisungen / Hinweisen.
Sie könnte von sich aus entscheiden, jederzeit die Tätigkeit zu beenden, zu pausieren oder mehr zu arbeiten.
Sie erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 9 EUR je Arbeitsstunde, würde jedoch auch umsonst arbeiten. Sie ist auf das Geld nicht angewiesen, ist bereits in Rente und hilft mehr aus Spaß an der Arbeit mit.
Um die Liquidität des jungen Unternehmens nicht übermäßig zu belasten, wurde vereinbart, dass sie die Vergütung erst anteilig erhält, wenn die von ihr sortierten Artikel tatsächlich verkauft wurden.
Bisher lag die geleistete Arbeitszeit bei ca. 20 Stunden im Monat.

Wie ist diese Tätigkeit aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht zu bewerten?
Meines Erachtens nach würde das Arbeitsverhältnis keinem Fremdvergleich standhalten.
Wer würde unter normalen Umständen schon sein Geld erst bekommen wollen, wenn der bearbeitete Artikel verkauft wurde?
Wer darf sich seine Zeit komplett frei einteilen und ist nicht an Kündigungsfristen gebunden?

Ich bin auf Eure Einschätzung gespannt.

Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124264 Beiträge, 40347x hilfreich)

Zitat (von hauself90):
Wer darf sich seine Zeit komplett frei einteilen und ist nicht an Kündigungsfristen gebunden?

Hausfrauen, Ehefrauen, Oma, Opa, ...



Zitat (von hauself90):
Meines Erachtens nach würde das Arbeitsverhältnis keinem Fremdvergleich standhalten.
Wer würde unter normalen Umständen schon sein Geld erst bekommen wollen, wenn der bearbeitete Artikel verkauft wurde?

Stimmt, das ist auch kein Arbeitsverhältnis, das ist eher so, als wenn die Mutter selbständig wäre (Freie Zeiteinteilung, geringe Weisungsanteil des Auftraggebers, Geld erst wenn Projekt beeendet).
Da sie aber nur einen Auftraggeber hat, wäre hier wieder die Scheinselbständigkeit ein Thema.



Wenn Geld fliesen soll, dann müsste man sie anmelden, als Minijobber wäre das möglich.


Eine andere Möglichkeit wäre, das sie erst mal die Stunden aufschreibt, kein Geld fliest und und dann in ein paar Monaten wenn die Liquidität stimme sie angemeldet wird und die notierten Stunden dann ordentlich mit allem abgerechnet werden.
Aber deutlicher Hinweis: das ist rechtlich in der Grauzone, ein entsprechendes Risiko besteht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hauself90
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke Harry,

es soll auf jeden Fall Geld fließen mit gleitendem Übergang in eine Bezahlung direkt nach Erledigung der Arbeit statt erst nach Verkauf der Produkte.

Wie kann diese Geschäftsbeziehung rechtlich einwandfrei mit den geringsten Steuern- und Sozialabgaben ausgestaltet werden?
Ist hier der Minijob die richtige Wahl?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124264 Beiträge, 40347x hilfreich)

Zitat (von hauself90):
Ist hier der Minijob die richtige Wahl?

Das wäre meiner Ansicht nach der beste Weg.



Nach 2 Monaten kann die Mutter dann ja einen Kredit in Höhe von 800 EUR an das junge Unternehmen geben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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