Beschäftigung während der Elternzeit, Arbeitgeber verlangt 5 Tage Woche bei 20 Arbeitsstunden

22. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fanya
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschäftigung während der Elternzeit, Arbeitgeber verlangt 5 Tage Woche bei 20 Arbeitsstunden

Hallo,
ich bin total ratlos und weiß nicht was ich machen soll.
Mein Arbeitgeber hat vor einiger Zeit eine 5 Tage Woche für alle MA eingeführt und das gilt wohl angeblich auch für mich, obwohl ich nur 20 Stunden zunächst in der Elternzeit wieder arbeiten werde.

Außerdem hat er mir meine Beantragung 25 Std nicht genehmigt, sondern nur 20 Std angeboten.

Ich überlege zu kündigen, da eine 5 Tage Woche privat mit Kindern und 100km Fahrt zu Arbeitsort und zurück täglich bei mir nicht möglich ist. Darf ich das überhaupt in der Elternzeit?

Ich brauche dringend Rat.
Mein Betrieb ist >100 MA, öffentlicher Dienst.

Liebe Grüße Fanya

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Du wirst oder willst also bei deinem AG während der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Zukunft / Absicht.
Unklar ist a) die Anzahl der Wochenstunden und b) deren Verteilung auf die Wochentage. Sofern keine dringenden betrieblichen Gründe gegen eine Teilzeitbeschäftigung sprechen, darf der Arbeitgeber den Anspruch nicht einfach ablehnen.
Beides also Vereinbarungssache. Wenn der AG dir (nur) 20 Stunden anbietet, kannst du akzeptieren oder auch nicht, ebenso, wenn er auf Präsenz von Mo - Fr besteht. Dann ist diese Angelegenheit gescheitert oder du lässt überprüfen, ob dringende betriebliche Gründe gegeben sind.
Wenn du die TZ nicht bei deinem AG machen kannst, sollte der AG dir aber auch keine Steine in den Weg legen dürfen, wenn du bei einem anderen AG TZ arbeitest zu Bedingungen, die dir besser taugen.

Angemerkt: ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass der AG seine Idee, dass alle auch alle Tage Mo-Fr anzuwesen sein hätten auch für TZ-Kräfte durchsetzen kann, die die Verteilung ihrer Arbeitszeit auf die Wochentage im Vertrag geregelt haben.

-- Editiert von blaubär+ am 22.10.2019 14:11

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Situation des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Und dass Eltern kürzer arbeiten wollen, um Familie und Arbeit unter einen Hut zu bringen, ist ja allgemein bekannt und der Arbeitgeber muss das berücksichtigen. Leider legen viele Arbeitgeber rückkehrenden Müttern Steine in den Weg wie Ihnen. Weshalb sollen 25 Stunden nicht möglich sein? Gibt es dafür einen Grund?
Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat? Der kann unterstützen.

Zitat:
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
§ 8 Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn in Textform geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
[b](3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.[/b]
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren.


-- Editiert von altona01 am 22.10.2019 15:39

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Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Fanya):
das gilt wohl angeblich auch für mich
Wie wärs, wenn du ihn fragst?

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von altona01):
(3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

Es geht hier um eine Erhöhung der Arbeitszeit!

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@Laie,
ich bin überzeugt davon, dass Fanya einen Antrag auf Verringerung ihrer Arbeitszeit auf 25 Stunden gestellt hat und der Arbeitgeber nur 20 Stunden bewilligen will.

@Fanya, bitte sagen Sie nochmal, worum es genau geht.

Zitat (von Fanya):

...und das gilt wohl angeblich auch für mich, obwohl ich nur 20 Stunden zunächst in der Elternzeit wieder arbeiten werde.
Außerdem hat er mir meine Beantragung 25 Std nicht genehmigt, sondern nur 20 Std angeboten.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

.

Zitat (von Fanya):
hat vor einiger Zeit eine 5 Tage Woche für alle MA eingeführt
Ich lese, es geht ihr nicht vorrangig um die Std., sondern um die 5 Tage-Woche für alle MA
Da sie aber 25 Std. pro Woche arbeiten wollte ... klingt es so, als wollte sie evtl. 3 Tage x 8,x Std.pro Woche arbeiten.
Warum? Um Fahrtzeit und Fahrtkosten zu sparen.

Zitat (von Fanya):
da eine 5 Tage Woche privat mit Kindern und 100km Fahrt zu Arbeitsort und zurück täglich bei mir nicht möglich ist.
Voll verständlich.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von altona01):
ich bin überzeugt davon, dass Fanya einen Antrag auf Verringerung ihrer Arbeitszeit auf 25 Stunden gestellt hat und der Arbeitgeber nur 20 Stunden bewilligen will.
Und ich lese das so, dass sie aktuell in Elternzeit ist und gar nicht arbeitet, jetzt aber gerne für 25 Stunden kommen möchte, der AG ihr aber lediglich 20 anbietet.
Sie schreibt ja (Hervorhebung durch mich):
Zitat (von Fanya):
obwohl ich nur 20 Stunden zunächst in der Elternzeit wieder arbeiten werde.


Also auch meine bitte: Fanya, bitte mal aufklären.

-- Editiert von -Laie- am 23.10.2019 14:56

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@Laie, unstrittig is ja nun, dass Fanya zurückkehren will mit 25 Stunden und der Arbeitgeber ihr nur 20 Stunden anbietet. Wie du aber darauf kommst, dass eine junge Mutter bei ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz mit Baby zuhause ihre Arbeitszeit erhöhen will, bleibt dennoch unverständlich.












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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Wie du aber darauf kommst, dass eine junge Mutter bei ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz mit Baby zuhause ihre Arbeitszeit erhöhen will, bleibt dennoch unverständlich.
Na du schreibst doch selbst, dass genau diese Frage unstrittig ist:
Zitat (von altona01):
unstrittig is ja nun, dass Fanya zurückkehren will mit 25 Stunden und der Arbeitgeber ihr nur 20 Stunden anbietet.
Sie möchte also 25h anstatt nur 20h arbeiten. Du hast das doch auch selbst erkannt.

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