Beschäftigungsverbot, Lohnfortzahlung, Krankheit

1. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
fragenfragerIn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschäftigungsverbot, Lohnfortzahlung, Krankheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

Derzeit befinde ich mich schwangerschaftsbedingt im Beschäftigungsverbot (bin angestellte Zahnärztin) und ich habe eine Frage zur Berechnung meiner "Lohnfortzahlung".

Mein Lohn setzt sich zusammen aus Fixgehalt von 1500€ und eine Umsatzbeteiligung von 20% ab dem ersten Euro. Die Beteiligung wird immer gegen Ende des Folgemonats, in dem der Umsatz erbracht wurde, ausgezahlt.

Nun bin ich laut Berechnung der Frauenärztin am 03. April schwanger geworden. Hier stellt sich mir die erste Frage:

1. Wird nun der Gehaltsmonat April mit eingerechnet in die 13 Wochen Durchschnitt bei der Berechnung des Gehaltes, was ich nun im BV ausgezahlt bekomme, da ich den Umsatz ja schon im März, also vor Beginn der Schwangerschaft erbracht habe??? Oder zählen tatsächlich die Gehaltszettel von Januar, Februar und März?

Dann kommt noch hinzu, dass ich am 12.12.18 eine Operation hatte, die mit einem Krankenhausaufenthalt und einer Anschließenden AU bis einschließlich 23.12.18 (am 24. hatte ich dann Notdienst, habe mich extra nur bis zu diesem Tag krank schreiben lassen und dann Urlaub zwischen dem Fest, war also nur 7 ½ Tage arbeiten im Dezember) einher ging.
Im Januar wurde vom Steuerbüro vergessen die Lohnfortzahlung für AU und Urlaub zu zahlen, die aber auf Nachfrage bei unserer Personalführung im Februar nachgezahlt wurde, wenn auch die Nachzahlung sehr gering ausfiehl...
Hierzu meine nächste Fragen:

2. Ist es richtig, dass hier eine Lohnfortzahlung für 10 ½ Tage gezahlt wird (8 AU +2 ½ Tage Urlaub, 24.+31.12 sind jeweils als halber Tag Urlaub zu nehmen in unserer Praxis, am 24. hab ich ja aber gearbeitet), also nur die Tage Fortgezahlt werden, die man auch tatsächlich gearbeitet hätte?

3. Nimmt man hier zur Berechnung des duchschnittlichen Gehaltes die letzten 3 Lohnzettel (also September,Oktober, November?) oder berchnet man den Durchschnitt aus den letzten 13 Wochen, also schaut sich die Umsatzzahlen vom 11.12.18 (letzter Tag vor AU) und davon aus 13 Wochen zurück an???

Nun ist es so, dass das Steuerbüro bei der Berechnung meiner BV Lohnfortzahlung die Gehaltszettel Januar, Februar und März genommen hat und die Nachzahlung für AU und Urlaub (für Dezember) dabei komplett raus gelassen hat. Als ich dort anrief um nachzufragen sagte man mir, dass das so seine Richtigkeit habe, da die Nachzahlung ja für Dezember war, also den Monat, in dem ich krank war und es somit auch in den Dezember gehört und damit für die Berechnung meiner BV-Lohnfortzahlung nicht mit berechnet wird. Das kommt mir nun ehrlich gesagt etwas komisch vor, da ja der Januar ein sehr schwacher Monat für mich ist, wenn dort nur die 7 ½ Tage Umsatz zählen und somit auch insgesamt die BV Lohnfortzahlung schon um einiges geringer ist, als es bei einem "normalen Monat" der Fall wäre.

4. Ist es also richtig, dass die Lohnfortzahlung für die AU und den Urlaub nicht mit eingerechnet werden, weil sie angeblich in den Dezember gehören??

Ich hoffe Sie können mir da etwas Aufschluss geben.

Mit freundlichen Grüßen

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