Beschäftigungsverbot, allerdings erst 15 Tage später

18. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
cascadeur
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)
Beschäftigungsverbot, allerdings erst 15 Tage später

Hallo zusammen,

meine Frau ist schwanger und hat dies ihrem Arbeitgeber Mitte August mitgeteilt. Für den Arbeitsbereich (ambulanter sozialer Dienst) gibt es wohl in NRW ein generelles Beschäftigungsverbot. Dieses hat der Arbeitgeber auch ausgesprochen, allerdings erst zum 01.09.18. Kann es sein, dass der AG dieses so "spät" ausgesprochen hat, mit ihrem Urlaub zusammenhängt? Als sie die Mitteilung gemacht hat, hatte sie noch bis zum 26.08.2018 Urlaub eingereicht. Auf Nachfrage was mit den restlichen Tage im August (5 Tage) geschieht, wurde gesagt diese sollen "normal" abgerechnet werden. Heißt das Urlaub, Minusstunden?
Ich kenne es so, dass ein Beschäftigungsverbot ab dem Tag der Mitteilung gilt (der AG zahlt ja eh nicht mehr, daher kann es ihm ja eigentlich egal sein). Kann es sein das der AG so noch den Urlaub abgelten will, oder spielt dies keine Rolle, da er im Fall eines Beschäftigungsverbotes eh nicht mitgenommen werden kann?
Vielleicht kann uns ja jemand helfen und uns aufklären.....

Vielen Dank !!!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Der Personalrat dürfte hier weiterhelfen können. Das liest sich wirklich nach Trickserei durch den Vorgesetzten.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
cascadeur
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Leider gibt es keinen Personalrat.... Und meine Frau soll die gefähdungsbeurteilung jetzt zurück schicken. In ihr steht halt ab dem 1.9.18.
Welches Vorgehen würdet ihr uns raten?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6492x hilfreich)

Nunja - zurückdrehen lässt sich die Uhr ja nicht mehr. Also abschicken.
Oder was schwebt euch vor?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cascadeur
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja wir bzw meine Frau schickt es jetzt zurück. Irgendwie ist es aber dennoch ärgerlich... Urlaub weg und zusätzlich startet man dann mit minusstunden, die der AG möglicherweise auch noch vom Gehalt abzieht....Und das obwohl der Arbeitgeber noch nicht mal für das Gehalt meiner Frau im Beschäftigungsverbot aufkommen muss...

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#5
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Hallo,
die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht des Arbeitgebers.
Je nach Branche und Einsatzgebiet kann die GU unterschiedlich ausfallen.
Der Kollege/Vorgesetzte der das Schreiben aufgesetzt hat wird auch auf nette Nachfrage begründen können auf welcher Regelung der Termin 1.9 beruht. Willkürlich darf der das nicht festlegen.

Der Arbeitgeber muss das mit der Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt abstimmen. Die beiden werden die "branchenspezifischen" Prozedere kennen und können auch gefragt werden. Wenn kein Personalrat beim ASD vor Ort da ist, ist der Personalrat der übergeordneten Körperschaft bei der Kommune oder Land/Bezirk zuständig.

Es gibt mehrere Arten von Beschäftigungsverbot:
- individuelles/ärztliches BV der behandelnden (Frauen-)Ärzte aufgrund medizinischer Indikation. Greift üblicherweise sofort. Das meintest Du wohl
- generelle Einschränkungen durch das Mutterschutzgesetz für bestimmte Tätigkeiten & Umstände
- tarifliche oder verwaltungsrechtliche BVs wo schon früher Bedingungen für eine Gefährdung angenommen werden. Das gilt es vor Ort herauszufinden.

Der ASD in NRW gehört in den Bereich der Justiz , Bewährungshilfe usw.. Da könnte ich mir gut vorstellen, dass es hier psychische Belastungen und körperliche Risiken gibt die den AG dazu zwingen, die Mutter erstmal nicht mehr beschäftigen zu dürfen/können.

Urlaub kann wohl bis ins nächste ganze Kalenderjahr reingenommen werden. https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__24.html
In vielen Betrieben muss die Personalsachbearbeitung freundlich daran erinnert werden die Tage auch nachzubuchen. Ist ja auch alles kompoliziert....Das Gesetz überlagert dann auch die übliche Verfallsgrenze im nachfolgenden März für nicht genommene Urlaubstage

Gutes Gelingen


-- Editiert von maestro1000 am 19.09.2018 22:57

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