Beschäftigungsverbot-Lohnberechnung bei kommender Lohnerhöhung

23. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)
Beschäftigungsverbot-Lohnberechnung bei kommender Lohnerhöhung

Ich finde im www nichts ganz genau passendes bzw nichts was sich mir irgendwie erschließt.

Ich bin im Beschäftigungsverbot seit 1 Woche. Errechneter Termin ist im Dezember. Im September werde ich eine Lohnerhöhung bekommen ( nächste Stufe Betriebszugehörigkeit + Tarif Erhöhung ). Das steht bereits fest.

Im Netz finde ich Angaben das diese natürlich gewährt werden muss. Im Gesetzestext steht, wenn diese langfristig geplant ist, ist sie maßgeblich für die Berechnung des Lohns im BV.

Stehe auf dem Schlauch oder meine Leitung ist zu lang.

Heißt das nun, das sie gewährt wird ab dem Zeitpunkt wo sie geplant war? ( also ab September auf der Abrechnung ist )

Oder das sie von Anfang in die Berechnung mit einfließt, da laut Gesetz immer von dem höheren Gehalt auszugehen ist? ( also jetzt in der ersten Abrechnung Ende des Monats die Gehaltserhöhung schon drin sein muss )

Personalabteilung steht genauso da wie ich. Die hatten noch nie eine schwangere und sind genauso desinformiert wie ich gerade.

Vllt kennt sich jemand aus ?

:)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17425 Beiträge, 6485x hilfreich)

Dann wäre mein Vorschlag dazu, dass die Personalabteilung ihren Job und sich schlau macht - wozu selber arbeiten (lassen), wenn der AG das Problem lösen oder die Frage beantworten muss?

0x Hilfreiche Antwort

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