Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn - Bemessungszeitraum

4. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Steffen5678
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn - Bemessungszeitraum

Hallo,

meine Frau ist seit kurzem schwanger (Februar) und bekommt möglicherweise ein Beschäftigungsverbot.
Sie arbeitet seit mehreren Jahren in einem Betrieb.
Nach §21 Mutterschutzgesetz werden für die Berechnung des Mutterschutzlohns die 3 Monate vor der Schwangerschaft (November bis Januar) als Berechnungsgrundlage angenommen. Leider war sie genau in diesen 3 Monaten in einem Ruhenden Arbeitsverhältnis (also nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigt). Kann der AG diese 3 Monate als Berechnungsgrundlage nutzen? Wenn ja wäre ihr Mutterschutzlohn 0€ obwohl sie gerade "normales Gehalt" bekommt? Oder wird dann der momentane Verdienst angenommen?
Zusammengefasst bin ich mir im Bezug auf das Mutterschutzgesetz nicht sicher, wie der Begriff Beschäftigungsverhältnis zu interpretieren ist. Hat ihr Beschäftigungsverhältnis mit der Arbeitsaufnahme im Februar neu begonnen oder können die Monate des ruhenden Arbeitsverhältnisses angenommen werden?

Danke und Gruß

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn du schon einen Paragrafen benennst, solltest du ihn auch gelesen haben.
§21 Mutterschutzgesetz beantwortet deine Frage doch schon, lies Absatz 1.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.966 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen