Hallo,
meine Frau ist seit kurzem schwanger (Februar) und bekommt möglicherweise ein Beschäftigungsverbot.
Sie arbeitet seit mehreren Jahren in einem Betrieb.
Nach §21 Mutterschutzgesetz werden für die Berechnung des Mutterschutzlohns die 3 Monate vor der Schwangerschaft (November bis Januar) als Berechnungsgrundlage angenommen. Leider war sie genau in diesen 3 Monaten in einem Ruhenden Arbeitsverhältnis (also nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigt). Kann der AG diese 3 Monate als Berechnungsgrundlage nutzen? Wenn ja wäre ihr Mutterschutzlohn 0€ obwohl sie gerade "normales Gehalt" bekommt? Oder wird dann der momentane Verdienst angenommen?
Zusammengefasst bin ich mir im Bezug auf das Mutterschutzgesetz nicht sicher, wie der Begriff Beschäftigungsverhältnis zu interpretieren ist. Hat ihr Beschäftigungsverhältnis mit der Arbeitsaufnahme im Februar neu begonnen oder können die Monate des ruhenden Arbeitsverhältnisses angenommen werden?
Danke und Gruß
Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn - Bemessungszeitraum
4. April 2021
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Frage vom 4. April 2021 | 14:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn - Bemessungszeitraum
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#1
Antwort vom 6. April 2021 | 08:14
Von
Status: Weiser (17377 Beiträge, 6471x hilfreich)
Wenn du schon einen Paragrafen benennst, solltest du ihn auch gelesen haben.
§21 Mutterschutzgesetz beantwortet deine Frage doch schon, lies Absatz 1.
Und jetzt?
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