Hallo !
Meine Bekannte ist nach ihrer ersten Schwangerschaft 1 Jahr mit Elterngeld zu Hause geblieben und nach 12 Monaten hat sie auf 30 Stunden Basis in der 3 Jährige Elternzeit gearbeitet.
Die Elternzeit ist im September vorbei und dann gilt wieder der Vollzeitarbeitsvertrag, nun ist sie wieder Schwanger und wird wieder ein Beschäftigungverbot bekommen.
Seh ich das richtig das sie bis September das 30 Stundengehalt bekommt und ab September das Vollzeitgehalt bekommt was sie vor der ersten Schwangerschaft verdient hat?
LG Sponsor
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Beschäftigungsverbot Schwangerschaft - Welches Gehalt bekommt sie?
7. Juni 2012
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Frage vom 7. Juni 2012 | 15:55
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 21x hilfreich)
Beschäftigungsverbot Schwangerschaft - Welches Gehalt bekommt sie?
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#1
Antwort vom 9. Juni 2012 | 19:30
Von
Status: Beginner (83 Beiträge, 14x hilfreich)
So müsste es sein, denn:
Durch ein Beschäftigungsverbot dürfen sich für die Schwangere keinerlei finanzielle Nachteile ergeben. Sie muss so bezahlt werden als würde sich arbeiten. Und wenn sie das täte, dann wäre das Vollzeit.
Aber der Fall ist so speziell und wohl so selten, dass das wohl wirklich nur jemand vom Fach wissen kann.
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