Beschäftigungsverbot

12. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)
Beschäftigungsverbot

Hallo,
ich war bis zum 31.12.2010 in Elternzeit (13 Monate) und hatte vor der Geburt ein individuelle Beschäftigungsverbot vom Arzt. Im Moment habe ich Resturlaub. Gestern habe ich aufgrund einer neuen Schwangerschaft wieder ein beschäftigungsverbot erhalten. Meiner Ansicht nach, wird jetzt als Berechnungsgrundlage für mein Gehalt, das Einkommen der letzten 3 Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes bei meiner Tochter genommen. Wo steht das denn eindeutig? Ich würde das gerne meiner Chefin zeigen, es gab bei meiner ersten SS schon Probleme mit der Berechnung, weil keiner Ahnung hatte.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7340 Beiträge, 1610x hilfreich)

Hallo,

ich nehme mal an Du bist in einem Pflegeberuf tätig ?
Wir haben derzeit die gleiche Situation, und auch bei meiner Frau war der AG erstmal überfordert. Dabei kanns dem AG ja egal sein, denn die Berufsgenossenschaft zahlt soweit ich weis ja dem AG das Gehalt zurück.

Rein theoretisch würde ich sagen, dass das Gehalt lt. Arbeitsvertrag fällig wäre, so wie vor der Schwangerschaft.


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#2
 Von 
Tanja-78
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 19x hilfreich)

Nein, ich bin nicht in einem Pflegeberuf tätig. Es handelt sich wieder um eine Risikoschwangerschaft.
Ich habe zu meinem Gehalt eine Provision erhalten, auch während des letzten Beschäftigungsverbotes. Währen meiner Elternzeit wurde mir eine neues Provisionsvereinbarung zugesendet, welche ich nicht unterschrieben habe, weil meine bisherige Stelle als Filialleiterin gestrichen und die Provision entsprechend gekürzt wurde. Was meiner Meinung nach nicht rechtens war, da ich ja in Elternzeit war und das Arbeitsverhältniss ruhte.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7340 Beiträge, 1610x hilfreich)

Oh,
dann wünsch ich Dir schon mal, das alles glatt geht.

Wie gesagt, der Kostenträger ist meines Wissens nach die Berufsgenossenschaft. Evtl. kann man Dir da weiterhelfen oder bei der Krankenkasse.

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