Hallo!
Ich bin zur Zeit noch in zweijähriger Elternzeit und bekomme noch bis April Elterngeld da ich es mir über zwei Jahre hinweg auszahlen lasse. Während der Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftgigungsverbot da mein Arbeitsplatz zu große Gefahren für die Schwangerschaft darstellte und Mutter und Kind eh´gefährdet waren. Meine Frage: Wenn ich nun wieder vor Arbeitantritt im April schwanger werde, würde ich dann wieder Recht auf Auszahlung meines GEhaltes haben weil wenn ich dann wieder im Beschäftigungsverbot wäre?
Danke für euer Wissen!
Grüße von Kerstin
Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft - Was wenn ich vor Arbeitsantritt schwanger werde?
20. Oktober 2008
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Frage vom 20. Oktober 2008 | 13:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft - Was wenn ich vor Arbeitsantritt schwanger werde?
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2008 | 21:48
Von
Status: Lehrling (1677 Beiträge, 254x hilfreich)
Gute Frage,
am besten fragst Du mal im Forum Sozialrecht.
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