Hallo!
Ich habe mal ein paar Fragen zum Thema Beschäftigungsverbot.
Ich bin jetzt schwanger und habe das meinem Betrieb mitgeteilt. Meine bisherige Arbeit besteht hauptsächlich in Bandarbeit, die ich jetzt nicht mehr ausüben darf! Es gibt allerdings keine Schonplätze in meinem Betrieb.
Nun habe ich von diesem Beschäftigungsverbot gehört. Was genau bedeutet das? Ich habe gehört, dass der Betrieb das aussprechen kann. Wer zahlt dann meinen Lohn weiter? Der Betrieb? Ich gehe nicht arbeiten und der Betrieb zahlt meinen Lohn trotzdem? Oder zahlt das wer anders?
Ausserdem wäre noch die Höhe des Lohnes. Ich gehe in Schichten und bekomme daher bestimmte Zuschläge. Im Mutterschutzgesetz steht, dass man durch Umsetzung an einen anderen Posten keinen Verlust an Geld haben darf. Also würde dann ein Durchschnittslohn (!?!) gezahlt werden. Würde der Lohn beim Beschäftigungsverbot auch ein Durchschnittslohn werden oder dann nur der Grundlohn ohne alle Zuschläge?
Ich hoffe mir kann evt jemand helfen!
MfG Debbi83
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Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Ob du arbeiten darfst oder nicht, da kann dir auch der Arbeitsschutz (Behörde) weiterhelfen (habt ihr keine Betriebsrat?).
Ein Beschäftigungsverbot könnte auch von deinem Arzt ausgeschrieben werden, das ist aber eher, wenn du körperlich nicht in der Lage wärest, zu arbeiten. In dieser Zeit erhälst du weiter deinen Lohn.
Probleme könnte tatsächlich die Schichtzulage bereiten. Aber du wirst doch nicht die erste Schwangere bei euch im Betrieb sein?
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"sika0304"
im mutterschutzgesetz steht, dass man einen durchschnittslohn bekommen muss, wenn man an einen posten versetzt werden muss, der eigentlich geringer bezahlt wird.
Mir gehts hauptsächlich darum, ob bei einem Beschäftigungsverbot auch ein Durchschnittslohn gezahlt werden muss!
Debbi83
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