Beschäftigungsverbot mit neuem Arbeitsvertrag

1. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nurcuk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschäftigungsverbot mit neuem Arbeitsvertrag

Guten Tag,
ich bin Krankenschwester und in der Elternzeit erneut schwanger geworden.Bei der ersten Schwangerschaft habe ich einen Beschäftigungsverbot erhalten.Bei der jetzigen Schwangerschaft soll ich von Arbeitgeber aus erst einen neuen Arbeitsvertrag abschliessen (ab wann und wie oft ich arbeiten möchte) und anschliessend dann zum Betriebsarzt gehen um mir einen neuen Beschäftigungsverbot austellen zu lassen.
Meine Frage wäre: Wieso soll ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben wenn ich doch schlussendlich einen Beschäftigungsverbot erhalte und wäre dann der neue Arbeitsvertrag nicht von finanziellen Nachteil für mich?
Ich bedanke mich recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Nach der Elternzeit steigst du natürlich in deinen alten, gültigen AV wieder ein. Ggf. mag es eine Vertragsergänzung geben über Arbeitszeit und -lage, aber das war es dann auch.
Einen neuen AV musst du nicht unterschreiben, erst recht nicht, wenn er dir Nachteile bringt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nurcuk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke dür deine hilfreiche Antwort,ich müsse angeben wie ich arbeiten würde und mir dann einen Beschäftigungsverbot holen.Kann ich nicht einfach meinen alten Vollzeitvertrag behalten? Anders würde da sehr wenig bei rauskommen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Erst einmal ist wichtig, dass du keinen neuen AV unterschreibst.
Wie du arbeiten willst kannst du ja mitteilen: wie viel Stunden, an welchen Tagen, zu welcher Tageszeit
Eine dritte Sache ist dann die Feststellung des Beschäftigungsverbotes, das ist vollkommen unabhängig von den anderen Fragen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Das klingt als hättest du einen Antrag auf Teilzeit gestellt. Ziehe diesen doch einfach zurück.

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