Bescheid über unbefristete Erwerbsminderungsrente - Ende der Beschäftigung?

10. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
NaGries
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Bescheid über unbefristete Erwerbsminderungsrente - Ende der Beschäftigung?

Hallo,
ich bin Sachbearbeiterin, in der Privatwirtschaft langjährig beschäftigt, Schwerbehindert und habe nunmehr einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.

Denkbar ist nach Rücksprache mit dem Rentenberater, das sogar eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente gewährt werden könnte.

Meine Frage hierzu - endet mit der Zustellung des Rentenbescheids damit mein Arbeitsverhältnis automatisch oder muß trotzdem eine Kündigung / Aufhebung durch bzw. mit dem Arbeitgeber erfolgen?

Hintergrund, ich würde doch gerne nach eine Zeit nochmals versuchen, meine Arbeit, ggfs. in verringerterem zeitlichen Rahmen wieder aufzunehmen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120009 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von NaGries):
endet mit der Zustellung des Rentenbescheids damit mein Arbeitsverhältnis automatisch oder muß trotzdem eine Kündigung / Aufhebung durch bzw. mit dem Arbeitgeber erfolgen?

Findet sich irgendwas zu dem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen?



Zitat (von NaGries):
ich würde doch gerne nach eine Zeit nochmals versuchen, meine Arbeit, ggfs. in verringerterem zeitlichen Rahmen wieder aufzunehmen.

Die Konsequenzen sind einem bewusst?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

In vielen Tarifverträgen und auch Arbeitsverträgen ist geregelt, wie in so Fällen zu verfahren ist.

wirdwerden

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#3
 Von 
NaGries
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
In vielen Tarifverträgen und auch Arbeitsverträgen ist geregelt, wie in so Fällen zu verfahren ist.

wirdwerden


Nein, weder im Tarifvertrag noch im Arbeitsvertrag sind etwas dazu vermerkt

-- Editiert von NaGries am 10.05.2021 17:05

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#4
 Von 
NaGries
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Findet sich irgendwas zu dem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen?


Nein, hatte nachgeschaut, findet hierzu nichts.

Was meinen Sie mit den Konsequenzen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von NaGries):
endet mit der Zustellung des Rentenbescheids damit mein Arbeitsverhältnis automatisch
Nein. Denn auch AN mit voller unbefr. EMR können gewisse Hinzuverdienste erreichen, indem sie weiterhin beschäftigt bleiben.
Zitat (von NaGries):
ich würde doch gerne nach eine Zeit nochmals versuchen, meine Arbeit, ggfs. in verringerterem zeitlichen Rahmen wieder aufzunehmen.
Wie meinst du *nach einer Zeit*? Wenns dir besser geht oder wenn du die Rente hast...?

Du kannst mit deinem AG besprechen, in welchem Zeitrahmen du mit einer EMR noch dort beschäftigt werden kannst.
Von einer ---voraussichtlichen vollen und dauerhaften EMR--- würde ich noch gar nichts erwähnen.

Der Gesetzgeber erlaubt einen Freibetrag für Hinzuverdienst zu dieser EMR in Höhe von 6.300,- pro Jahr.

Es ist also Sache deines Arbeitgebers, ob er dich weiterhin in geringerem Umfang (zB. Minijob) beschäftigen möchte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120009 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von NaGries):
Nein, hatte nachgeschaut, findet hierzu nichts.

Dann müsste man entsprechend kündigen.



Zitat (von NaGries):
Was meinen Sie mit den Konsequenzen?

Das je nach Gestaltung man den Rentenanspruch ganz schnell wieder verlieren kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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