Hallöchen,
hab mal wieder ne Frage!
Hatte am 03.2.2005 eine Güteverhandlung beim Arbeitsgericht da ich schon 1 Jahr jetzt auf ein Zeugnis von meinem Arbeitgeber warte.
Der Richter hat folgenden Beschluss bestimmt.
Die Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin "umgehend" ein einfaches Zeugnis auszustellen.
So jetzt haben wir den 18.02.2005 und ich habe immer noch kein Zeugnis erhalten!!!!!
Was heißt denn ""umgehend ""bitte???
Und was soll ich jetzt machen, bin verzweifelflt??
Habe es satt meinem ex Arbeitgeber noch länger hinterherzulaufen.......
Beschluss Arbeitsgericht Zeugnis bitte schnelle Antwort
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo Moonlight
das kommt mir alles sehr bekannt vor.
Mein Ex-Arbeitgeber hatte mir auch trotz Vergleich nicht "umgehend" ein Arbeitszeugnis ausgestellt.
Wie man da als "Einzelperson" vorgeht kann ich Dir leider nicht genau sagen, da ich eine Anwalt hatte.
Die Möglichkeiten die er nutzte:
wiederholte "Aufforderung"-quasi wie Mahnung wenns um Geld geht,
sowie Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes...
Das "umgehend" lässt sich nicht in Tage oder Wochen umrechnen.
Ich denke es hängt sehr vom Ex-AG ab, wie er das "Spielchen" betreiben will.
Setze dich auf alle Fälle schnell wegen der weiteren Vorgehensweise mit dem Arbeitgericht in Verbindung.
Du bist im RECHT !! und Dein AG ist ein riesen *****
Grüße
EarlGrey
hab noch was gefunden: Du hast die Möglichkeit eine Vollstreckung zu bewirken:
http://dejure.org/gesetze/ZPO/794.html
Grüße
EarlGrey
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