Beschluss Arbeitsgericht Zeugnis bitte schnelle Antwort

18. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Moonlight
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschluss Arbeitsgericht Zeugnis bitte schnelle Antwort

Hallöchen,

hab mal wieder ne Frage!

Hatte am 03.2.2005 eine Güteverhandlung beim Arbeitsgericht da ich schon 1 Jahr jetzt auf ein Zeugnis von meinem Arbeitgeber warte.

Der Richter hat folgenden Beschluss bestimmt.

Die Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin "umgehend" ein einfaches Zeugnis auszustellen.

So jetzt haben wir den 18.02.2005 und ich habe immer noch kein Zeugnis erhalten!!!!!

Was heißt denn ""umgehend ""bitte???

Und was soll ich jetzt machen, bin verzweifelflt??

Habe es satt meinem ex Arbeitgeber noch länger hinterherzulaufen.......

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
EarlGrey
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Moonlight

das kommt mir alles sehr bekannt vor.
Mein Ex-Arbeitgeber hatte mir auch trotz Vergleich nicht "umgehend" ein Arbeitszeugnis ausgestellt.
Wie man da als "Einzelperson" vorgeht kann ich Dir leider nicht genau sagen, da ich eine Anwalt hatte.

Die Möglichkeiten die er nutzte:
wiederholte "Aufforderung"-quasi wie Mahnung wenns um Geld geht,
sowie Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes...
Das "umgehend" lässt sich nicht in Tage oder Wochen umrechnen.
Ich denke es hängt sehr vom Ex-AG ab, wie er das "Spielchen" betreiben will.

Setze dich auf alle Fälle schnell wegen der weiteren Vorgehensweise mit dem Arbeitgericht in Verbindung.

Du bist im RECHT !! und Dein AG ist ein riesen *****

Grüße
EarlGrey

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EarlGrey
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

hab noch was gefunden: Du hast die Möglichkeit eine Vollstreckung zu bewirken:
http://dejure.org/gesetze/ZPO/794.html

Grüße
EarlGrey

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.158 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.399 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen