Hey miteinander. Ich bin, männlich, 34.
Habe April/Mai mit meinem AG ein Gespräch gehabt, das ich mich von einem Kollegen(Vorgesetzter) belästigt fühle.
Immer wenn ich mit Ihm in der Nachtschicht war, machte er sexuel zweideutige Bemerkungen...
Ich geh dir zwischen die Beine...
Mit dem langen Ding(Messer) in deinet Hand, Krieg ich ganz andere Gedanken.
Dein Parfüm gefällt mir nicht, mach nächstes Mal wieder ein anderes drauf.
Mein AG(Bezirksleitung =BL) hatte damals gesagt, das Sie sich darum kümmern würde und das, dieses Verhalten nicht erwünscht sei.
Nachdem ich mehrere Monate auf Feedback gewartet habe, habe ich die Initiative ergriffen und um ein Gespräch gebeten. Fazit war: was ich mir den vorstelle was jetzt passiert? Ob ich schonmal das Gespräch gesucht hätte zu ihm und das es nur ein Kommunikationsfehler sei!
Was mich natürlich etwas geschockt hat, dasso garnichts unternommen wurde.
Ich hab darauf hin den Betriebsrat informiert, der mir auch sagte: Ja Fall von sexueller Belästigung und sich dann bei der BL melden wollte um zu sehen was da los ist... Nach einigen Telefonaten, wollte die BL dann mit dem betroffenen Kollegen sprechen...was sie wohl auch tat, den die Tage darauf merkte ich das so gar keiner mehr aus meinem Team mit mir sprach, weil viele hinter dem Kollegen stehen. Es sollten Einzelgespräche geführt werden, zu denen sich jeder auf einer öffentlichen Liste eintragen könnte, ich aber immer wieder rausgestrichen würde und auch darüber informiert wurde, das ich rausgestrichen werde, weil ich ja bereits mit der BL gesprochen hätte... Ich hab mich darauf hin krank gemeldet, weil ich diese feindliche Stimmung nicht mehr ausgehalten habe und würde dann zu einem Personal Gespräch eingeladen um sich mit der HR-managerin, BL und einem offiziellen BR-Mitglied zu unterhalten...
Naja die haben dann so getan als ob es die interessiert und mir zwei Optionen zur Wahl gestellt. Versetzung oder Freistellung mit Aufhebungsvertrag...gesagt wurde volles Gehalt mit Zulagen(durchschnitt meiner 3letzten Abrechnungen) für 4Monate mit Turboklausel... Auf dem aufhebungsvertrag ist jedoch nur mein Grundgehalt aufgeführt.... Mit der Bitte das ganze bis Donnerstag einzureichen und das wäre "großzügig" aber nur wenn ich das ohne Anwalt regele.
Ich bin seit 5jahren in der Unternehmensgruppe, 1jahr davon in diesem Betrieb... Ich brauche dringend Rat. Ich war so naiv und hab keine Rechtschutz und weiß nicht wie ich weiter verfahren soll
Danke an alle im voraus
Beschwerde -> Aufhebungsvertrag?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Einschlägig ist hier das AGG; steig ein mit den Paragrafen 13 ff, stärken könnte dich vor allem
Zitat§ 14 Leistungsverweigerungsrecht :
Ergreift der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist. § 273 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.
Du kannst Widerstand leisten, aber ohne anwaltliche Hilfe wird das schwierig, auch gewerkschaftliche Hilfe ist möglich, man muss aber Mitglied sein/werden.
Versetzung des Opfers ist gerne Mal eine Option denkfauler & führungsschwacher Chefs - es würde deine Situation jedenfalls entspannen, wenn auch um des Preises, dass du dich gemaßregelt fühlen wirst.
-- Editiert von User am 18. November 2023 19:51
Ich kann blaubär+ nur zustimmen.
Zitatmachte er sexuel zweideutige Bemerkungen... :
Ich geh dir zwischen die Beine...
Mit dem langen Ding(Messer) in deinet Hand, Krieg ich ganz andere Gedanken.
Da würde ich sogar sexuell eindeutige Bemerkungen sehen.
ZitatDein Parfüm gefällt mir nicht, mach nächstes Mal wieder ein anderes drauf. :
Unkritisch.
ZitatOb ich schonmal das Gespräch gesucht hätte zu ihm :
Und? Hat man?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke vorab, das ihr so schnell reagiert habt.
Nein zugegeben hab ich nicht ihn mit der Situation konfrontiert.
Die andere Filiale wäre gute 1,5-2 Stunden weg und ich bin nur Teilzeit beschäftigt. Da kann ich mir gleich was anderes suchen.
Ich hab die Vorfälle dokumentiert gehabt, Datum, Uhrzeit etc., auch das auf einmal mir gegenüber alle feindlich gesinnt sind.
Soll ich es auf eine Kündigungsschutzklage hinauszögern oder? Ich hab das Gefühl das BR, HR und BL mit einer kleinen Geldsumme einfach nur loswerden wollen.
Hab ich eine Verhandlungsbasis aufgrund der vernachlässigung von Fürsorge -Pflicht, der nicht Prüfung der Beschwerde und Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung?
Freundliche Grüße
ZitatIch hab die Vorfälle dokumentiert gehabt, Datum, Uhrzeit etc., :
Die Dokumentation wurde dem AG vorgelegt?
Zitatauch das auf einmal mir gegenüber alle feindlich gesinnt sind. :
Wie äußert sich das konkret?
Ja, ich hatte ein Beschwerde-Schreiben im Mai aufgesetzt, nachdem Gespräch mit der BL.
Seitdem die BL mit dem Kollegen gesprochen hat, ist die Stimmung im Team gekippt mir gegenüber. Ich werde nicht mehr gegrüßt, nicht mehr verabschiedet... zB Mitarbeiter die neben mir stehen, werden mit Namen angesprochen und schönen Feierabend gewünscht oder eine schöne Schicht. Also I'm Sinne das ich ausgegrenzt werde, obwohl davor alle ganz normal mit mir umgegangen sind...
Waren keine besten Freunde, aber Späßchen machen und miteinander arbeiten
-- Editiert von User am 18. November 2023 23:24
ZitatSoll ich es auf eine Kündigungsschutzklage hinauszögern oder? :
Was für eine Kündigungsschutzklage? Eine AG-seitige Kündigung steht doch gar nicht im Raum, oder gab es vom AG diesbezügliche Ankündigungen.
Neben der Eigendokumentation würde es sicherlich auch hilfreich sein wenn man Zeugen für die Vorfälle benennen könnte.
ZitatNachdem ich mehrere Monate auf Feedback gewartet habe, :
Da scheint man es ja mit der Aufklärung der Situation nicht unbedingt eilig gehabt zu haben.
Wir waren immer zu zweit auf den Nachtschichten, allerdings ist ein ehemaliger Mitarbeiter bereit auszusagen, weil er ähnliches mit dem Kollegen erlebt hat.
Nicht direkt, aber mir einen Aufhebungsvertrag vor die Nase zu setzen oder mich Km weit zu versetzen gab mir den Eindruck das man mich loswerden will.
Also anhand des beschriebenen gehe ich davon aus, das das Klima dort wohl toxisch bleiben würde.
Kein AG kann seine AN dazu zwingen, Dich in ihr soziales Umfeld einzubinden. Wenn die anderen also nur das Allernötigste kommunizieren wollen, wird man sich damit abfinden müssen.
Ob da eine Versetzung was hilft, ist überaus ungewiss.
Juristisch könnte man durchaus gegen den AG vorgehen, in wie weit ihn das beeindrucken würde, ist allerdings auch fraglich.
Wie gesagt ich hatte nie die Erwartung beste Freunde zu werden. Aber das nach dem Gespräch die BL mit dem Kollegen gesprochen hat über die Vorfälle, die anderen sich davon haben beeinflussen lassen.
Es ist undenkbar geworden wieder zurück zu gehen.
Mir wurde ja angeboten mich Freizustellen, allerdings passen die Konditionen nicht überein im Aufhebungsvertrag mit dem was im Gespräch kommuniziert wurde.
Kann ich ein Gegenangebot stellen oder auf Korrektur bestehen?
Ich hab Ehrlich gesagt geblufft und eine Andeutung gegenüber der HR, BR und BL gemacht, das ich mich meine Dokumente bereits beim Anwalt hätte und dann am darauf folgenden Tag mich mit ihm auseinander setzen wollen.
Worauf man mir dann entsprechend dann das Angebot gemacht hatte, vorausgesetzt ich würde nicht über den Anwalt gehen, da sonst ja beidseitig Kosten entstehen würden.
-- Editiert von User am 19. November 2023 07:36
-- Editiert von User am 19. November 2023 07:37
ZitatKein AG kann seine AN dazu zwingen, ... :
Harry, das ist so richtig wie unterkomplex: der AG kann Haltung zeigen und ggü. der gesamten Belegschaft klarstellen, dass Belästigungen dieser Art unerwünscht sind und geahndet werden.
Das setzt aber Problembewusstsein voraus und Führungswillen; hier, scheint es, duckt man sich lieber weg, weil es ja nur eine lästige Teilzeitkraft ist, die Beschwerde führt. (Hier passiert im Kleinen, was bei dem ganzen Komplex Missbrauch immer zu beobachten ist: das Beschweigen, das Wegsehen und Nicht-wahrhaben-Wollen.)
Und: eine Verurteilung würde den AG schon 'beeindrucken' - kein AG mag ein Urteil gegen sich. Und eine Klage würde auch die 'obere Etage' des Unternehmens aufwecken.
(Aber bei @elgreco sind offenbar die Brücken verbrannt. Er kann wohl nur noch was tun, was auf Zukunft in Sachen Belästigungen zu tun ist. Wenn denn sein Zorn groß genug ist.)
Zorn ist etwas extrem. Ich will ehrlich gesagt nur noch finanziell kompensiert werden und mich guter Dinge um eine neue Beschäftigung kümmern.
Bin schon fleißig am Bewerbungen schreiben.
Aber die versuchen jetzt eine "Abfindung" natürlich gering zu halten um ihren Schaden zu begrenzen
Deine Position ist im Grunde gut und cool zu verhandeln
- du hast sexuelle Belästigung erfahren
- du hast deinen AG gebeten zu sorgen, dass das aufhört
- das ist nicht geschehen, im Gegenteil: man hat dich noch gemobbt.
- du kannst den AG deswegen sogar belangen
Ich Versuch Mal höflich eine Einigung zu erzielen, ansonsten werde ich wohl einen Anwalt einschalten müssen. Ist ja durchaus im Sinne des Unternehmens,es nicht soweit kommen zu lassen,weil es dann teuerer werden wird.
Einen Anwalt brauchst vor dem Arbeitsgericht nicht - kostet dich nur dein Geld.
'Im Sinne des Unternehmens' - edel gedacht, aber vollkommen überflüssig; es geht um deine Rechte und Interessen, um die des Unternehmens sollten sich andere sorgen, die werden auch besser bezahlt als du.
Also was wäre denn ab jetzt die richtige Vorgehensweise?
Forderungen stellen und wenn diese nicht akzeptiert werden?
Einfach beim Arbeitsgericht anrufen und Situation schildern?
Du bist noch ---arbeitsunfähig--- und willst nie wieder hin.ZitatIch hab mich darauf hin krank gemeldet...Es ist undenkbar geworden wieder zurück zu gehen. :
Es wird sich jetzt nichts von selbst bewegen. Es gibt keine Konfrontation im Betrieb und niemand muss was tun.
Seit wann bist du krankgeschrieben?
6 Wochen lang zahlt der AG wegen AU weiter, dann übernimmt bei längerer AU die Krankenkasse mit Krankengeld.
Welche Forderungen würdest du denn stellen? An was hast du gedacht?ZitatForderungen stellen und wenn diese nicht akzeptiert werden? :
Nö. Das bringt gar nichts.ZitatEinfach beim Arbeitsgericht anrufen und Situation schildern? :
Man hat dir 2Varianten angeboten. Versetzung oder Aufhebungsvertrag.
Die bezahlte Freistellung (bis wann? ) wäre keine Abfindung.
Zitat- du hast deinen AG gebeten zu sorgen, dass das aufhört :
- das ist nicht geschehen, im Gegenteil: man hat dich noch gemobbt.
Das kann ich den Beiträgen nicht entnehmen. Den Beiträgen kann ich vielmehr entnehmen das der AG reagiert und mit dem Beschuldigten ein Gespräche geführt hat. Welchen Inhalt dieses Gespräch hatte ist unbekannt, so ist insbesondere unbekannt ob diesem mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht wurde.
In Folge dieses Gespräches, und der Gespräche mit den anderen Kollegen (wohl um die Substanz der Anschuldigungen zu verifizieren), fühlt sich der TE von den Kollegen "angefeindet" , konkrete Indizien für ein gezieltes Mobbing wurden bis dato nicht vorgetragen.
Von wiederholten (seit der Meldung beim AG) sexuell übergriffige Äußerungen steht in den Post des TE nichts.
Insofern sind auch die Erfolgsaussichten in einem eventuellem Prozess kaum einzuschätzen.
Ich bin aktuell in der 5ten Woche.Freistelling würde ab dem 01.12.23-31.03.24 laufen. Gesagt wurde volles Gehalt mit vollen Zulagen, durchschnitt meiner letzten drei Gehälter+ Sprinterklausel. Im Aufhebungsvertrag steht nur mein Grundgehalt+ Sprinterklausel.
Ich würde halt auf das mir im Gespräch zugesagte drängen + einen Monat extra.
Der alternative Arbeitsort wäre erreichbar, würde mir im Gespräch gesagt. Wenn ich um 6uhr da sein muss, kann ich mir n Zug suchen der um 2-3 Uhr morgens losfährt...
Es ist halt auffällig das nachdem die BLmit dem Beschuldigten "gesprochen" hat, sich auf einmal alle gegen mich gewendet haben. Wie soll ich die 180° Wende aufnehmen, wenn man vorher gut zusammen arbeiten konnte?
Sie hatte Andeutungen gemacht, das das Team dadurch aufgewiegelt wird, aber das ist halt schwer nachzuweisen im Fall
der Fälle, wird dann alles abgestritten.
Und es gab keine weiteren Vorfälle, weil ich darauf gedrängt habe, nicht weiter mit dem Beschuldigten in Nachtschichten zu zweit geplant zu werden.
-- Editiert von User am 19. November 2023 20:57
Vielleicht noch von Bedeutung wäre, das ich zum 01.09 eine Zusatzvereinbarung (von 32,5 Std auf 37,5 + schichtleitung)geschlossen hatte, wegen Personalmangel, mir eine SL-nummer zugewiesen wurde (stornieren, abrechnen von Tresor etc) und mir diese ohne mein Wissen wieder entzogen wurde. Die Gespräche vom 23.10 waren für jeden zugänglich, es hing eine öffentliche Liste aus. Hab davon Fotos, das ich mich eingetragen habe, aber wieder ausgetragen wurde. Sowie einen Screenshot vom Chat mit meiner Marktleitung..Dass sie mich ausgetragen hat.
ZitatUnd es gab keine weiteren Vorfälle, weil ich darauf gedrängt habe, nicht weiter mit dem Beschuldigten in Nachtschichten zu zweit geplant zu werden. :
Ergo, hat der AG reagiert und man kann ihm nicht den Vorwurf der Tatenlosigkeit machen.
MMn. sollte man auf die Verschriftlichung der mündlichen Zusagen drängen (Durchschnittsgehalt statt Grundgehalt), viel mehr wird man nicht erzielen können.
Ja geb ich dir ja Recht. Das war die Absprache zwischen mir und meiner Filialleiterin, nachdem ich meine Beschwerde mündlich und schriftlich an die BL übergeben hatte, als Übergangslösung, um mich nicht mehr dieser Situation aussetzen zu müssen, bis eine Prüfung/Mitteilung erfolgt wäre. Aber die BL hat sich ja nicht weiter drum gekümmert bis zu dem Zeitpunkt, wo ich nachgefragt habe.
Wichtig ist aber, was geschrieben steht und was du unterschreiben sollst.ZitatGesagt wurde :
(Du brauchst nichts wiederholen---- alles steht schon oben lesbar.)
Du sollst bis Donnerstag, 23.11. dem AG den unterschriebenen Aufhebungsvertrag vorlegen--- Dann würdest du mit der *akzeptierten* Vergütung für die nächsten 4 Monate freigestellt.
Wann und wo willst du denn noch drängen? Bis Donnerstag nochmal den AG, die Betriebsleitung *bequatschen*? Oder dem AG schreiben, dass jemand das doch ganz anders gesagt hatte?
Auffällig ist für mich hier nur,
- dass der Betrieb dich so sanft wie möglich raus haben möchte.
- dass sich seit Mai die BL nicht so richtig *gekümmert hat*.
- dass deine Vorwürfe nun doch von AG/BR/Belegschaft nicht so ernst genommen werden.
- dass du einfach nur ein bisschen mehr Geld willst.
Also siehst du an dem Punkt keine Basis nochmal anzusetzen?
Einfach so nehmen wie es ist und akzeptieren?
... die ewige Frage: Fliehen oder Standhalten. Standhalten setzt voraus, dass die Ausgangsposition nicht aussichtslos ist, dass man seine Rechte kennt und Argumente ins Feld führen kann.
Das klingt eher nach*Fliehen*.ZitatBin schon fleißig am Bewerbungen schreiben. :
Das klingt auch nicht nach *Standhalten*.ZitatEs ist undenkbar geworden wieder zurück zu gehen. :
Das klingt nicht nach Mut und Selbstbewusstsein.ZitatIch bin aktuell in der 5ten Woche. :
Du solltest zunächst ganz für dich abwägen, was du dir in Zukunft in diesem Betrieb vorstellst... zB.
- was würde sich ändern
- was würde bleiben
- gegen was würdest du dich weiterhin wehren
- was würdest du schlucken
usw.usf.
---> Und dann entscheiden. Das kann dir doch niemand abnehmen.
Daraus ergäbe sich mE auch, ob es was bringen würde, jetzt nochmal nach mehr Geld zu fragen...
Bekannt dürfte dir sein, dass Mobbing-Nachweise langsam und schlecht und sehr oft nicht zufriedenstellend laufen. Dass du nicht mehr mit dem Belästiger in der Nachtschicht arbeitest, betrifft nur die Nachtschicht.
Die Belegschaft wird aber weiterhin dieselbe bleiben. Die klingt bisher nicht gerade solidarisch dir gegenüber. BL und BR auch nicht.
Aus anderer Perspektive:
Was würde dir passieren, wenn du weiterhin AU bist, keinen Aufh-Vertrag unterschreibst, keine Geldnachforderung stellst?
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