Besitzstandszulage Kind - Öffentl.Dienst

7. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 10x hilfreich)
Besitzstandszulage Kind - Öffentl.Dienst

Mein Kind (18) hat im Juli das Abitur abgelegt (Einser Zeugnis - stolz bin!) und ist seit dieser Woche nun Student (Uni). Heute gabs den Studentenausweis übergeben.

Ich habe meinem Arbeitgeber sowohl die Kopie des aktuellen Studentenausweises (mit Matrikel-Nummer und Befristung bis 03/2009) vorgelegt als auch die Bestätigung der KG-Kasse zur Weiterzahlung des Kidnergeldes an mich.

Das genügt meinem Arbeitgeber jedoch nicht als Nachweis für die Weiterzahlung meiner Besitzstandszulage. Sie verlangen die Vorlage der vollständigen Immatrikulationsbescheinigung.
Ich finde - das ist eine Frechheit. Was bitte geht MEINEN Arbeitgeber so detailliert an, was und wie und wo mein Kind studiert?
Ich denke, die Besitzstandszulage ist lediglich an den Kindergeldanspruch gekoppelt? Irre ich mich? (d.h. sind nicht nur die Arbeitgeber selbst sondern auch die ganze Familie verpflichtet, auf jegliche Intimsphäre zu verzichten und alles Preis zu geben?) (Datenschutz existiert bei UNS in der Firma nur auf dem Papier - Tratsch bekannt - aber keiner wagt etwas zu kritisieren - außer ich - und ich sitze so schon auf dem Abschuss - will also "sachlich ablehnen"!)

-- Editiert von Brit2 am 07.10.2008 15:19:41

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

es gibt doch bei euch mit einiger wahrscheinlichkeit einen br bzw. pr.
ansonsten hilft erst einmal die frage, auf welcher rechtsgrundlage der ag die bescheinigung verlangt - das kannst du nachlesen und herausfinden, was notwendig ist. wenn deine auffassung standhält: die vorlage verweigern und klagen, wenn du gekürzt wirst.

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#2
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 10x hilfreich)

BR löste sich nach nur 2 Jahren Durchhalten selbst auf - seine Funktion war "von Betriebsleitung ausgesprochene Strafen den bösen Arbeitgebern begründen, damit sie ev. Einwendungen zurückziehen". GW ist hier auch keiner - aus Angst.
Nach Rechtsgrundlage habe ich gestern Personalverwaltung gefragt - "das ist schon immer so üblich" war die Antwort.
Wir haben hier eh seltsames Recht. Land: Sachsen - aber Grundlage für jede Maßnahme Arbeitgeber: Niedersachsen (hat selbst aber Hauptsitz in München). Na mal sehen ... danke für die Auskunft auf jeden Fall!

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#3
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Nach meinem Kenntnisstand richtet sich die Zulage gem. Überleitungstarifvertrag an den ununterbrochenen Anspruch auf Kindergeld. Welche Unterlagen hierzu vorzulegen sind, geht ggf. aus einer entsprechenden Kommentierung zum TV hervor.

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