Besprechung Samstag während Urlaub

2. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Grinsekatze247
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
Besprechung Samstag während Urlaub

Ich arbeite auf Minijob-Basis. Laut Vertrag max. 33 Std./Monat, verteilt auf durchschnittlich 1 Tag/Woche. Ich arbeite nur Mo.-Fr.
Nun wurde für einen Samstag eine verpflichtende Dienstbesprechung angekündigt. Ich habe in der Woche Urlaub. Da ich nur Mo.-Fr. arbeite, habe ich in der Woche auch nur von Mo.-Fr. Urlaub eingereicht. Also sagt AG, an dem Sa. habe ich keinen Urlaub und bin verpflichtet zu kommen.
Stimmt das?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119405 Beiträge, 39719x hilfreich)

Zitat (von Grinsekatze247):
Ich arbeite nur Mo.-Fr.

Was genau steht zum Thema Arbeitzszeit in den vertraglichen Vereinbarungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Grinsekatze247
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Was genau steht zum Thema Arbeitzszeit in den vertraglichen Vereinbarungen?


Gar nichts. Das ist lediglich mündlich erklärt worden, dass ich am Wochenende und auch an Feiertagen nicht arbeiten muss, als ich gefragt habe. Ansonsten kann ich mir frei einteilen, wann ich arbeite.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

/// ... dass ich am Wochenende und auch an Feiertagen nicht arbeiten muss

Sollte eigentlich klar sein, dass du an Samstagen nicht hin musst. Wäre da nicht das Problem, dass es nur eine mündliche Absprache ist. Und die Leute sind ja sooo vergesslich ...
Andererseits: Wenn du hingehst, ist es auch AZ.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Angemerkt: Die Überschrift deiner Anfrage führt in die Irre.

Wenn die Besprechung tatsächlich in deiner Urlaubszeit läge, müsstest du tatsächlich nicht erscheinen. Da gibt es keine zwei Meinungen. Insofern hat dein AG Recht: das Samstag liegt nicht mehr in deinem Urlaub und er kann dich zur Teilnahme verpflichten.

Andererseits hast du aber die Zusage, dass du samstags und sonntags nicht arbeiten musst. Fraglich ist hier allerdings die Belastbarkeit dieser Zusage.

Kleiner Unterschied, aber nicht unerheblich

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