Besprechungsprotokoll unterschreiben??

31. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
qwertz11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Besprechungsprotokoll unterschreiben??

Hallo

ich bin im öffentlichen Dienst tätig.Seit ca 3 Monaten haben wir einen neuen Abteilungsleiter der gerne Besprechungen und Sitzungen abhält. Darüber werden wir auch sehr oft schriftlich informiert,was ich persönlich auch sehr gut finde.Nun wird von den Mitarbeitern erwartet dass wir diese Informationen ,die auch Anweisungen enthalten zu unterschreiben haben.

Darf der Abteilungsleiter das verlangen????Was gehe ich rechtlich mit meiner Unterschrift ein???


Danke für Eure Hilfe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber verlangen, dass ein Arbeitnehmer Dienstanweisungen, die er erhalten hat, unterschreibt.
Die Frage wäre hier:
Soll jetzt jede Information unterschrieben werden?
Wie oft kommt das vor?
Sind die Anweisungen darin klar formuliert und erkennbar als Anweisungen?

Wenn Sie eine dienstliche Anweisung als zur Kenntnis genommen unterzeichnen, dann wird natürlich erwartet, dass Sie diese strikt befolgen.
Gibt es eine Personalvertretung?
Sagt die was dazu?

Den Erhalt einer Information zu quittieren, kann ein AG sicher verlangen. Aber die rechtlichen Konsequenzen, s.o.



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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

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#2
 Von 
qwertz11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Es sind ja nicht immer Dienstanweisungen,denn Dienstanweisungen kann ja nur der Dienstherr erstellen,also die Verwaltung oder? Es sind auch oft eine Menge INfos.ZB Herr M. kümmert sich ab sofort um..... Usw also Dinge die u.a den arbeitsablauf betreffen aber nicht immer "wichtig" sind.Meine Angs´t ist jene dass es zb nach 65 Schreiben im Jahre 2015 heist" Herr XXX das hatten sie doch 2010 mit Ihrer Unterschrift bestätigt,dass wissen Sie doch.
Ich bin weder vergesslich noch ungewissenhaft,aber man kann sich halt nicht alles merken.Bis jetzt habe ich auch noch nichts unterschrieben,aber ich werde bestimmt darauf angesprochen und wollte mich vorher informieren

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Wenn ich jedes blöde Protokoll als DA anerkennen müsste, gruseliger Gedanke.

Aufgrund der unklaren Dienstanweisungen würde ich einfordern, dass diese bitte im Interesse und zur Nachvollziehbarkeit klar formuliert werden. Sowas gehört nicht in irgendwelche Protokolle.

Gibt es eine Personalvertretung?
Hat die dazu eine Meinung?

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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
qwertz11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Desweitern frage ich mich gerade was meine Unterschrift bewirkt bzw akzeptiere ich damit das unterschriebene.
ZB Herr YYY ist ab morgen für die Wartung der Geräte zuständig,Herrxxx besucht Schulung XXX die ich aber gerne besucht hätte---
Akzeptiere ich also solche Aussagen,wobei akzeptieren wohl das falsche wort ist,alos erkenne ich die Tatsachen mit der Unterschrift an....


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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Was steht denn über der Unterschrift?

Gelesen?
Kenntnis genommen?
Gesehen?

Im Zweifel unterschreiben Sie doch einfach mit
"Gelesen" , "Namenszeichen", Datum

Bei einer früheren Dienststelle war das auch durchaus üblich,
denn nicht jede Zuständigkeit oder interne Prozessanweisung
gehört in eine förmliche DA.
Außerdem gibt Ihnen diese Quiitungszeremonie ganz neue Chancen zur Selbstverwirklichung.
Schreiben Sie doch mal was dazu, z.B. "Bitte merken Sie mich ebenfalls zur Teilnahme am Seminar ABC vor, da ich es dienstl. benötige" oder vergleichbar.
:devil: Das zeigt, dass Sie sich wirklich Gedanken machen.

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"Lukas 7,23"

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