Bestätigung meiner Kündigung per Email?

11. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Don Andres
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)
Bestätigung meiner Kündigung per Email?

Hallo,

ich habe weit vor Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt und das Schreiben dem Chef in die Hand gedrückt.
Nun wurde mir mündlich und per Email vom Personalverantwortlichen mitgeteilt, dass wie von mir gewünscht die Kündigung früher bestätigt wurde und ein Auflösungsvertrag gemacht wurde.
Ist die Bestätigung per Email eigentlich rechtskräftig? Oder muss auch dies schriftlich erfolgen. Der Auflösungsvertrag wäre nur noch Beiwerk an der Stelle?
Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

ich sehe hier kein großes Problem. Offenbar ist der AG mit der vorzeitigen Kündigung/Aufhebungsvertrag einverstanden. Die Mail vom AG bestätigt das ja.

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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <a href='http://smiliestation.de/' target='_blank' title='Smileys'><img src='http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif' alt='Smiley' border='0'></a>
"

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2319x hilfreich)

Hallo,

Der Auflösungsvertrag ist kein Beiwerk. Zumindest nicht im Sinne von: spielt keine Rolle, egal was drinsteht.

<font color=red>'Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.'</font>

BGB § 623

Und zur Schriftform gehört bei einem Vertrag auch die Unterschrift beider Parteien.

MfG

@Pferdchen *wink* :)

-- Editiert von venotis am 11.02.2008 15:43:13

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#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hu hu @venotis

du hast natürlich recht! Wollte ich nicht erwähnen, da sich hier beide Parteien offensichtlich einig sind und der TE schrieb: und ein Auflösungsvertrag gemacht wurde. Er wollte scheinbar nur wissen, ob er per Mail noch mal bestätigen soll. :???:


Aber für evt. Mitleser: Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses bedürfen immer der Schriftform!


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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <a href='http://smiliestation.de/' target='_blank' title='Smileys'><img src='http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif' alt='Smiley' border='0'></a>
"

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2319x hilfreich)

@Pferdchen *wink*

Den genauen Text der mail kennen wir hier nicht. Aber warum sollte der AG einen Aufhebungsvertrag erwähnen, wenn ihn der AN nicht unterschreiben soll? Oder meintest du eine [mail-]Bestätigung àla 'Ich komme gerne am ... in Ihrem Büro zur Unterschrift auf den Aufhebungsvertrag vorbei.'?

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#5
 Von 
Don Andres
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
Sorry, evtl. war meine Frage nicht ganz klar:
1. Ich habe schriftlich gekündigt und diese dem Chef in die Hand gedrückt.
2. Nach einer Absprache kam die Zusage zum Austritt vor Kündigungsfrist.
3. Dazu eine Mail mit Bestätigung des Termins und dem Hinweis, dass ein Auflösungsvertrag gemacht wird.

Mir geht es nur darum, die evtl. Situation zu klären, dass mein AG weiter rumtrödelt mit dem Auflösungsvertrag und in 2 Wochen sich die vorzeitige Auflösung anders überlegt.
Danke

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2319x hilfreich)

Kommt drauf an, was wörtlich in der mail steht.

Ansonsten bleibe ich ohne genaueren Hintergrund bei meiner Meinung, dass der Aufhebungsvertrag eben nicht nur 'Beiwerk' ist.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45475 Beiträge, 16172x hilfreich)

Dein AG kann mit dem Auflösungsvertrag so lange herumtrödeln, wie er möchte. Er kann es sich auch noch anders überlegen.

Aus der Email kannst Du jedenfalls keine rechtlichen Ansprüche ableiten.

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