Hallo,
ich habe weit vor Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt und das Schreiben dem Chef in die Hand gedrückt.
Nun wurde mir mündlich und per Email vom Personalverantwortlichen mitgeteilt, dass wie von mir gewünscht die Kündigung früher bestätigt wurde und ein Auflösungsvertrag gemacht wurde.
Ist die Bestätigung per Email eigentlich rechtskräftig? Oder muss auch dies schriftlich erfolgen. Der Auflösungsvertrag wäre nur noch Beiwerk an der Stelle?
Danke
Bestätigung meiner Kündigung per Email?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo,
ich sehe hier kein großes Problem. Offenbar ist der AG mit der vorzeitigen Kündigung/Aufhebungsvertrag einverstanden. Die Mail vom AG bestätigt das ja.
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <a href='http://smiliestation.de/' target='_blank' title='Smileys'><img src='http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif' alt='Smiley' border='0'></a>
"
Hallo,
Der Auflösungsvertrag ist kein
Beiwerk. Zumindest nicht im Sinne von: spielt keine Rolle, egal was drinsteht.
<font color=red>'Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.'</font>
BGB § 623
Und zur Schriftform gehört bei einem Vertrag auch die Unterschrift beider Parteien.
MfG
@Pferdchen *wink*
-- Editiert von venotis am 11.02.2008 15:43:13
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Hu hu @venotis
du hast natürlich recht! Wollte ich nicht erwähnen, da sich hier beide Parteien offensichtlich einig sind und der TE schrieb: und ein Auflösungsvertrag gemacht wurde.
Er wollte scheinbar nur wissen, ob er per Mail noch mal bestätigen soll.
Aber für evt. Mitleser: Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses bedürfen immer der Schriftform!
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <a href='http://smiliestation.de/' target='_blank' title='Smileys'><img src='http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif' alt='Smiley' border='0'></a>
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@Pferdchen *wink*
Den genauen Text der mail kennen wir hier nicht. Aber warum sollte der AG einen Aufhebungsvertrag erwähnen, wenn ihn der AN nicht unterschreiben soll? Oder meintest du eine [mail-]Bestätigung àla 'Ich komme gerne am ... in Ihrem Büro zur Unterschrift auf den Aufhebungsvertrag vorbei.'?
Hallo,
Sorry, evtl. war meine Frage nicht ganz klar:
1. Ich habe schriftlich gekündigt und diese dem Chef in die Hand gedrückt.
2. Nach einer Absprache kam die Zusage zum Austritt vor Kündigungsfrist.
3. Dazu eine Mail mit Bestätigung des Termins und dem Hinweis, dass ein Auflösungsvertrag gemacht wird.
Mir geht es nur darum, die evtl. Situation zu klären, dass mein AG weiter rumtrödelt mit dem Auflösungsvertrag und in 2 Wochen sich die vorzeitige Auflösung anders überlegt.
Danke
Kommt drauf an, was wörtlich in der mail steht.
Ansonsten bleibe ich ohne genaueren Hintergrund bei meiner Meinung, dass der Aufhebungsvertrag eben nicht nur 'Beiwerk' ist.
Dein AG kann mit dem Auflösungsvertrag so lange herumtrödeln, wie er möchte. Er kann es sich auch noch anders überlegen.
Aus der Email kannst Du jedenfalls keine rechtlichen Ansprüche ableiten.
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