Hallo zusammen.
Ich habe mit meinem Ex-Arbeitgeber einen AV als Betriebsleiter geschlossen und ein Festgehalt vereinbart. Dies lag aber deutlich (650 Euro) unter dem Mindestgehalt aus dem Manteltarifvertrag für das Hotel- u. Gastgewerbe.
Nun geht es vor das Arbeitsgericht, weil mir u.a. Gehalt für die Teilnahme an einer BL-Fortbildung nicht gezahlt wurde etc.
Ich hätte gern gewusst, ob ich hier nun auch Ansprüche auf ein höheres (lt. Tarifvertrag) Entgelt geltend machen kann.
Vielen Dank für nützliche Informationen.
Bestehen Ansprüche aus Manteltarifvertrag???
21. September 2015
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Frage vom 21. September 2015 | 14:44
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 8x hilfreich)
Bestehen Ansprüche aus Manteltarifvertrag???
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#1
Antwort vom 21. September 2015 | 17:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Da würde ich erstmal den AV lesen - meist gibt es sehr kurze Ausschlußfristen für Lohnforderungen. Und Ihr Job endete laut Ihrem Parallelthread schon im April - da könnte die Frist längst vorbei sein, denn oft sind es nur 2 Monate.
#2
Antwort vom 21. September 2015 | 21:22
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 8x hilfreich)
Im AV sind keine Ausschlussfristen genannt. Somit dürfte ein Anspruch bestehen, wenn der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Oder???
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. September 2015 | 11:25
Von
Status: Unbeschreiblich (32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Ja. Allerdings kann sich die Ausschlußfrist auch aus dem Tarifvertrag ergeben.
Und jetzt?
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