Bestehender Urlaub trotz Einfrierung

16. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Piconique
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestehender Urlaub trotz Einfrierung

Hallo Forum
Ich habe theoretisch vom 16-28.03. Urlaub. Aufgrund der Lage in Spanien musste ich von der Urlaubsbuchung zurück treten. Heute (16.03.) Hat uns der Arbeitgeber mitgeteilt das wir ab 17.03. Kurzarbeitergeld beziehen und der Betrieb eingefroren wird. Wir sind somit bis zum 19.04. Von der Arbeit bezahlt freigestellt.
Ich möchte natürlich meinen nicht statt findenden Urlaub gern zu einem späteren Zeitpunkt nachholen und fragte meinen ag was nun damit geschieht. Die Antwort seinerseits war schlicht, das beantragter und genehmigter Urlaub wie geplant statt findet. Ich frage mich ob dies rechtens ist,da es nun alle Arbeitnehmer des Betriebs gleichermaßen betrifft und ich ja theoretisch zur Verfügung stehe. Somit verfallen mir durch die entstandene Situation 12tage meiner eh schon wenigen Urlaubstage.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Piconique):
Die Antwort seinerseits war schlicht, das beantragter und genehmigter Urlaub wie geplant statt findet.

Grundsätzlich korrekt.



Zitat (von Piconique):
und der Betrieb eingefroren wird.

Bedeutet was genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Piconique
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wir alle in die bezahlte kurzarbeit verwiesen werden aber bis 19.04. Frei gestellt sind und nicht arbeiten können und müssen.
Ich frage mich da nur ob das rechtens ist da ich meinem AG ja zur Verfügung stehe und die äußeren und höheren Umstände alle dazu zwingen Zuhause zu bleiben da keine Arbeit mehr statt finden kann. Der Betrieb soll durch die Schließung gerettet werden und nach übestehen der Lage wieder aufgenommen werden.

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#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von Piconique):
Ich möchte natürlich meinen nicht statt findenden Urlaub gern zu einem späteren Zeitpunkt nachholen und fragte meinen ag was nun damit geschieht. Die Antwort seinerseits war schlicht, das beantragter und genehmigter Urlaub wie geplant statt findet.


Sehr richtig.

Zitat (von Piconique):
Somit verfallen mir durch die entstandene Situation 12tage meiner eh schon wenigen Urlaubstage.


Nein, Dir wird, wie beantragt, Urlaub gewährt und Du leistet dann in der Zeit keine Kurzarbeit.

Zitat (von Piconique):
Ich frage mich da nur ob das rechtens ist da ich meinem AG ja zur Verfügung stehe und die äußeren und höheren Umstände alle dazu zwingen Zuhause zu bleiben da keine Arbeit mehr statt finden kann.


Es ist rechtens.

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#4
 Von 
Piconique
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Trotz dessen das es keinerlei Möglichkeit gibt mich zu beschäftigen? Ich möchte kurz sicher gehen das nichts falsch verstanden wird...mit heutiger Wirkung wurden alle Mitarbeiter frei gestellt! Die Arbeiter werden bis zum angegebenen Datum nicht beschäftigt. Ganz gleich ob jemand vor Ort ist oder nicht, also zur Verfügung steht oder nicht. Ich hatte gehofft das mein Urlaub seitens des AG annulliert wird, und somit zu einem späteren Zeitpunkt verschoben wird.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Piconique):
Hat uns der Arbeitgeber mitgeteilt das wir ab 17.03. Kurzarbeitergeld beziehen

Sowas muss entsprechend offiziell beantragt und genehmigt werden - ist es das?

Im Übrigen widerspricht "Kurzarbeit" der Betriebsschließung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Piconique
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Piconique):
Hat uns der Arbeitgeber mitgeteilt das wir ab 17.03. Kurzarbeitergeld beziehen

Sowas muss entsprechend offiziell beantragt und genehmigt werden - ist es das?

Im Übrigen widerspricht "Kurzarbeit" der Betriebsschließung.

Ja das wurde beantragt und ab morgen umgesetzt. Es wurde schriftlich fest gehalten und von allen Mitarbeitern unterschrieben

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich frage mich da nur ob das rechtens ist da ich meinem AG ja zur Verfügung stehe
Das ist nicht korrekt, du stehtst deinem AG zumindest in der beantragten Urlaubszeit eben NICHT zur Verfügung.

Du hast Urlaub und wie du dich in deinem Urlaub beschäftigst ist deine Sache. Für dich ist Urlaub allgemein wegfleigen, für Andere nunmal im Haus rumgammeln.
Das du jetzt nicht wegfliegen kannst, hat aber nicht dein AG zu verantworten.

Das du nicht fliegen kannst ist schlichtweg dein persöhnliches Lebensrisiko.

Zitat:
Ich hatte gehofft das mein Urlaub seitens des AG annulliert wird
Das wäre zwar in deinem Sinne, aber ganz sicher nicht im Sinn des AG und daher wird dieser das auch nicht machen. Er könnte, muss aber nicht...

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#8
 Von 
Piconique
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Piconique):
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Piconique):
Hat uns der Arbeitgeber mitgeteilt das wir ab 17.03. Kurzarbeitergeld beziehen

Sowas muss entsprechend offiziell beantragt und genehmigt werden - ist es das?

Im Übrigen widerspricht "Kurzarbeit" der Betriebsschließung.

Ja das wurde beantragt und ab morgen umgesetzt. Es wurde schriftlich fest gehalten und von allen Mitarbeitern unterschrieben

Der Betrieb ist wie gesagt still gelegt sodass die Ausgaben durch Nebenkosten so minimal wie nötig gehalten werden.
Schließung war das falsche Wort und sollte lediglich das zu bleiben der Türen für Mitarbeiter und Gäste versinnbildlichen

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#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von Piconique):
Ich hatte gehofft das mein Urlaub seitens des AG annulliert wird, und somit zu einem späteren Zeitpunkt verschoben wird.


Du möchtest also Deinen beantragten und bereits genehmigten Erholungsurlaub nicht jetzt während der Kurzarbeit nehmen, sondern dann, wenn wieder Arbeit für Dich da ist?

Ich fürchte, Du hast da etwas nicht richtig verstanden.

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#10
 Von 
Piconique
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sollte nicht falsch verstanden werden. Dieser Urlaub den ich nun nicht verbringen kann sollte meines Erachtens der gegebenen Umstände ja erlischen oder nicht? Die Unternehmsstruktur ist ja im Moment aufgehoben.
Ich lese aus den meisten Antworten das ich wohl schlicht Pech habe das die Situation ist wie sie ist...?!

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Piconique):
Die Unternehmsstruktur ist ja im Moment aufgehoben.

Nicht mal ansatzweise.



Zitat (von Piconique):
Dieser Urlaub den ich nun nicht verbringen kann

Man kann ihm verbringen, nur halt nicht am geplanten Ort. Das ist aber nicht das Problem des Arbeitgebers und führt auch nicht zum erlöschen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Piconique
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von Piconique):
Ich hatte gehofft das mein Urlaub seitens des AG annulliert wird, und somit zu einem späteren Zeitpunkt verschoben wird.


Du möchtest also Deinen beantragten und bereits genehmigten Erholungsurlaub nicht jetzt während der Kurzarbeit nehmen, sondern dann, wenn wieder Arbeit für Dich da ist?

Ich fürchte, Du hast da etwas nicht richtig verstanden.

Kurzarbeit heißt in meinem Fall nicht verkürzte Arbeit und Vergütung sondern es findet keine Arbeit statt, nur um das noch mal klar zu stellen. Wir müssen dem Betrieb fern bleiben während eine Lohnfortzahlung geschieht. Ich möchte der Arbeit nicht zur Belustigung fern bleiben, sondern eher informiert sein ob ich in diesem Fall über den Tisch gezogen werde oder es ok so ist. Ich habe lediglich einen Mindestanspruch auf Urlaub, 24 bei einer 6tage Woche. Ich versuche diese paar Tage natürlich mit aller Kraft zu schützen bzw zu verteidigen

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#13
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von Piconique):
Kurzarbeit heißt in meinem Fall nicht verkürzte Arbeit und Vergütung sondern es findet keine Arbeit statt, nur um das noch mal klar zu stellen.


Vielen Dank für die Klarstellung. Eine solche hätte es allerdings nicht bedurft. Im Betrieb herrscht vom 17.03. bis zum 19.04.2020 "Kurzarbeit Null".

Zitat (von Piconique):
Wir müssen dem Betrieb fern bleiben während eine Lohnfortzahlung geschieht.


Es wird Kurzarbeit für diejenigen Arbeitnehmer gezahlt, die Kurzarbeit leisten. Arbeitnehmer, die sich in Erholungsurlaub befinden - egal ob in Spanien, im Harz oder lediglich zu Hause in Castrop-Rauxel -, erhalten wie gewohnt Urlaubsentgelt anstatt Kurzarbeitergeld.

Zitat (von Piconique):
Ich möchte der Arbeit nicht zur Belustigung fern bleiben, sondern eher informiert sein ob ich in diesem Fall über den Tisch gezogen werde oder es ok so ist.


Nochmals, der Arbeitgeber verhält sich rechtens und Du wirst insoweit nicht "über den Tisch gezogen".

Zitat (von Piconique):
Ich versuche diese paar Tage natürlich mit aller Kraft zu schützen bzw zu verteidigen


Das ist verständlich, allerdings hast Du auf Dein Begehr keinen Rechtsanspruch.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 17.03.2020 08:22

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#14
 Von 
Piconique
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch vielmals für eure Hilfe!
Ich wollte ausloten was ich für meinen Teil beachten muss. Demnach bleibt die Situation wie sie ist.
Hab ja jetzt viel Zeit zum erholen ;)
Danke euch!

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