Hallo, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen?
Ich arbeite im öffentlichen Dienst bei einer Stadtverwaltung. Unser Amt ist nun schon seit einigen Jahren eigenbetriebsähnlich, gehört aber komplett zur Stadtverwaltung. Ich habe damals bei Arbeitseintritt meinen Arbeitsvertrag mit der Stadtverwaltung abgeschlossen, der auch noch so in der Form gültig ist.
Nun haben wir gestern pünktlich zum Feierabend eine Rundmail erhalten, dass wir wahrscheinlich von einer Firma komplett übernommen werden und somit aus der Verwaltung ausgegliedert werden.
Nun stelle ich mir die Frage, was passiert, wenn ich nicht "mitgehen" möchte? Kann ich bei der Stadt bleiben, weil ich ja dort meinen Arbeitsvertrag habe?
Vermutlich werden sich diese Fragen sowieso im Laufe der Zeit klären, aber diese Hiobsbotschaft kam direkt zum Wochenende und beschäftigt mich natürlich...
Danke und viele Grüße
Sabrina
Besteht Vertrag nach Ausgliederung noch weiter?
7. März 2009
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Frage vom 7. März 2009 | 10:52
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Besteht Vertrag nach Ausgliederung noch weiter?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 7. März 2009 | 11:28
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
Anscheinend hat die Stadt hier eine unternehmerische Entscheidung getroffen, nämlich diesen Bereich auszugliedern. Und zwar mit Mann und Maus. Insoweit dürfte es sich um einen Betriebsübergang handeln. Ob du Anspruch hast, woanders bei der Stadt weiter beschäftigt zu werden, ist so einfach nicht zu sagen - die Stadt kann jedenfalls nicht verpflichtet werden, Stellen zu schaffen. (wäre ja auch widersinnig).
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