Guten Abend,
Mein Bruder ist Geschäftsführer eines kleinen Unternehmens u hat folgendes Problem:
Zum 10.2 hat er eine neue Mitarbeiterin eingestellt. Er wusste von Anfang an das sie schwanger ist daraus hat sie nie ein Geheimnis gemacht. Er wollte ihr eine Chance geben somal das Arbeitsverhältnis eh befristet ist. Die Tätigkeit der Dame wäre in der Küche an der Spüle also was man Schwanger auch machen kann. Leider meldete die Dame sich am 1. Arbeitstag krank bis zum 15.2. Da mein Bruder nicht wusste ob sie dann wieder kommt etc hat er ihr ein Beschäftigungsverbot erteilt. Einfach aus dem Grund 1weil er dann jemand neues für Sie einstellen kann.
Heute rief die Mitarbeiterin bei meinem Bruder an u teilte mit, das die Krankenkasse ihr kein Krankengeld zahlt da sie die Arbeit nicht aufgenommen u damit hat sie für die kk einen Arbeitsvertrag der nicht zu stande gekommen ist. Arbeitsrechtlich ist der Vertrag aber zu stande gekommen u sie fragte nun wie es weiter geht.
Da sie ja im BV ist muss der Ag ja eigentlich zahlen in dem Fall bekommt er aber das Geld nicht von der Krankenkasse wieder weil sie wie gesagt die Arbeit nicht angetreten ist.
Kündigen kann er sie ja auch nicht aufgrund der ss.
Wie geht man nun am besten vor?
Besteht das Arbeitsverhältnis überhaupt?
21. Februar 2017
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Frage vom 21. Februar 2017 | 20:23
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Besteht das Arbeitsverhältnis überhaupt?
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#2
Antwort vom 22. Februar 2017 | 08:59
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Seit wann darf den ein AG nicht ins BV schicken? Als ich schwanger in der Pflege gearbeitet habe habe ich auch vom AG ein BV bekommen. Aber darum geht's ja nicht.
Anspruch auf Krankengeld hat die AN laut kk nicht da sie die Arbeit nicht angetreten hat. Da muss sie sich mit denen auseinander setzen.
Die kk sagte aber auch gleich, Umlage fürs Bv gibts auch keins da er sie gar nicht anmelden darf Aufrund dessen das sie nicht gearbeitet hat.
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