Guten Abend,
Ich bin als Dozent bei einem Bildungsträger beschäftigt. Im Rahmen meiner Tätigkeit halte ich auch Fortbildungen im Auftrag der Firma.
Nun hab eich das Angebot bekommen, nebenberuflich (in Selbständigkeit) Seminare zu ähnlichen Themen zu geben, allerdings in orten, die deutlich weit entfernt sind (100km) und nicht im Einzugsbereich des Unternehmens liegen. Ich wäre durchaus bereit, eine "Bannmeile" einzuhalten.
Besteht hier ein Wettbewerbsverbot im Sinne einer konkurrierenden Tätigkeit?
Ich Danke schon jetzt für die Mühe einer Antwort.
MfG
SchrOEder
Besteht ein Wettbewerbsverbot in meiner Nebentätigkeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag zu dem Thema?
Im Vertrag steht tatsächlich nichts dazu.
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Es gibt aber auch eine Art "moralische Richtschnur", keine Ahnung, wie das heißt. Sie dürfen nichts tun, was ihren Arbeitgeber schädigt. Wenn Sie also mit 100 prozentiger Sicherheit sagen können, dass ihre Nebentätigkeit den Arbeitgeber nicht schädigen könnte, dann könnte es in Ordnung gehen. Man beachte den Konjunktiv. Ähnliche Tätigkeit wie im Hauptjob ist immer ein Risiko!
100 km halte ich jedoch für nicht ausreichend, wenn Ihr derzeitiger Arbeitgeber seine Kunden auch über das Internet akquiriert, dann wäre ich dreifach vorsichtig. Dann wäre eine Bannmeile Kokolores.
-- Editiert von fb367463-2 am 23.10.2018 23:33
Danke für den Rat.
Das Einzugsgebiet der Firma liegt bei etwa 30 km.
Aber ich habe das mit dem Geschäftsführer klären können, und das OK bekommen :-)
Super, das lief ja dann prima. Danke für die Rückmeldung und viel Erfolg im Nebenjob!
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